Großeltern Recht auf Umgang einklagen

Hallo

Ich habe eben mit einer Bekannten gesprochen, die mir erzählt hat, dass Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind haben und dieses sogar einklagen können?
Ich mache mir etwas Sorgen. Wir haben kein gutes Verhältnis zu meinen Schwiegereltern. Diese haben schon gemeint, dass wir Ihnen das Baby nicht entziehen dürfen. Habe jetzt ein bisschen Sorgen dass sie rechtliche Schritte einleiten könnten.
Geht sowas? Hat jemand Erfahrung? Oder schonmal sowas erlebt?
Sie hatten vorher nur alle paar Wochen Kontakt zu uns und unserem Baby und haben es nie alleine betreut oder ähnliches.

1

Ja, es würde gehen.

ABER - dafür müssen die Großeltern nachweislich! eine enge Bindung zum Kind haben und Bezugspersonen sein. Und das Umgangsrecht einzuklagen ist für Großeltern sehr schwer und bei einem Baby kannst du dich entspannt zurücklehnen, sollten sie auf die Idee kommen.
Würden sie nie durchkriegen.

Bearbeitet von Rapheli
2

Das geht nur, wenn es nachweislich dem Kind schadet. Wenn also z.B. die Großeltern erst mehrmals die Woche den ganzen Tag auf das Kind aufpassen, es auch dort übernachtet und dann plötzlich aufgrund eines Streits das Kind die Großeltern nicht mehr sehen darf und diese schrecklich vermisst. Dann hat eine Klage eine Chance.
Wenn von Anfang an kein enger Umgang besteht, muss man sich da keine Sorgen machen. Ihr dürft auch den Kontakt vollständig verbieten.

3

Wahrscheinlich wollten die Schwiegereltern interessiert das Baby kennenlernen und das ist natürlich „übergriffig“. Sorry aber eigentlich ist Interesse der Verwandtschaft normal und es schadet dem Kind nicht, wenn es direkt von Oma und Opa besucht wird. Jeder der Großeltern hat sollte sich sehr glücklich schätzen.

5

Du weißt doch überhaupt nichts Weiteres dazu, warum das Verhältnis schlecht ist.

6

Ich hab ja auch „wahrscheinlich“ geschrieben.

weitere Kommentare laden
4

Theoretisch ja, praktisch nein.
Die Fälle in denen es durchgesetzt wurde sind Einzelfälle. Da muss wie erwähnt schon eine enge Bindung und Kontakt zum Kind dagewesen sein. Sprich die Großeltern müssten das Kind aufgezogen haben, während die Eltern z. B. jahrelang nicht präsent waren.
Du hast damit überhaupt nichts zu befürchten.

11

Meine Schwiegereltern kamen auch mal mit so einer Idee, als sich mein Schwager von seiner Frau getrennt hatte und sie keinen Kontakt mehr zu ihm und seiner Familie wollte.

Um ein Besuchsrecht zu erhalten, müssen die Großeltern schon quasi die Ersatzeltern bzw. hochrangige Bezugspersonen des Kindes sein. Wenn das Enkelkind z. B. Von Ihnen betreut wird, weil die Kindseltern dazu nicht in der Lage sind.

Das ist bei Euch nicht der Fall, also keine Sorge.

LG

12

Nein, in eurem Fall geht das nicht.
Einklagen geht, wenn z.b. das Kind drei Jahre lang bei Oma&Opa gelebt hat, während Mama feiern war und verschwunden. Dann macht Mama nen Entzug, holt die Kinder zu sich und beschließt dass ihre Eltern schon immer sch... waren und die Kinder nicht mehr sehen sollen. Da die Kinder aber 3 Jahre ihren Lebensmuttelpunkt dort hatten und eine enge Bindung haben, kann der Umgang eingeklagt werden.

19

Hey,

grundsätzlich können Großeltern ihr Recht auf Umgang einklagen, allerdings ist die Aussicht auf Erfolg immer eine andere Sache.

Wenn es hier um ein Kind geht, was die Großeltern nicht wirklich kennt und keine enge Bindung zu ihnen hat, haben sie keine Chance. Beim Baby also aussichtslos für die Großeltern.

Wenn die Großeltern aber besagtes Kind lange Zeit regelmäßig gesehen und betreut haben und der Kontakt zum Vorteil des Wohle des Kindes ist (enge Bindung, die auch dem Kind sehr gut tut), sieht es schon anders aus. Das ist z.B. eher gegeben, wenn Oma / Opa das Kind immer nach dem Kindergarten noch betreut haben.

Ich hatte da auch nach dem Kontaktabbruch zu meiner Mutter Sorgen, da sie nicht scheut, einen Anwalt einzuschalten. Hat sie aber nicht gemacht. Sie hätte keine Chance gehabt, da meine Söhne ganz von sich aus mit 9 und 10 Jahren gesagt haben, dass sie ihre Oma nicht mehr sehen wollen. Die Mädels kennen sie nicht, da wäre es auch für sie ins Leere gelaufen. Eine enge Bindung war auch zu den Jungs nie da, dafür haben sie sich zu wenig gesehen.

Du brauchst dir hier also keine Sorgen zu machen.

Alles Liebe,
erdbeerchen

20

Das können sie. Wenn sie massgebliche Bezugspersonen des Kindes sind. Also ihr bei ihnen gelebt habt. Sie es mit grossgezogen haben. In eurem Fall. Nein.

Da mach dir bitte nicht zu viele Sorgen.

21

Jo geht, sogar als Tante.
Ich bin so eine Tante und habe vor Gericht Recht bekommen.

Aber dafür muss man nachweisen können eine enge Bindung zu haben.
Konnte ich als meine Nichte für anderthalb Jahre bei ihrem Vater leben musste.

Wir sprechen hier von täglich gesehen, gemeinsamen Unternehmungen, Familienessen, abholen aus dem Kindergarten.
Meine Schwester und ich waren jung Mütter, haben jung unsere Mama verloren und ineinander den Halt gefunden. Unsere Kinder sind daher wie Geschwister aufgewachsen. Daher der tägliche Kontakt.

Einfach so weil sie Oma und Opa sind geht es nicht.

22

Und euer Beispiel zeigt dass es so wichtig ist dass es die Möglichkeit gibt.
Aber auch, dass sie auf solche engen Kontakte limitiert ist.
(Ich schliesse Wetten ab dass mein Schwiegervater abgeklärt hat ob er rechtlich bei uns einen Fuss in die Tür bekommt. Aber da gehts um alles, nur nicht ums Kindswohl.)