Warensendung weg, käufer will sein geld wieder haben

hallo, ich habe das problemt das ich im august was verkauf habe, ein kleid für 7 euro inkl Warensendung, wollte der Käufer so. ich habe das im august versendet( den genauen tag bekomme ich glaube ich nicht mehr wirklich zusammen sind ja über 3 monate her).
Die dame hat sich jetzt 2 monate nicht gemeldet, sie hatte nachgefragt anfang sept udn ich ahbe geschriebn das ne Ws manchmal etwas dauern kann da wars noch keine 2 wochen versendet als sie fragte.
da bis heute nichts kam dachte ich sie hat es bekommen.
jetzt will sie eine anzeige machen, ich habe gesgat ich weiß nicht ob ich die quittung noch habe, da wir im august gebaut haben umzug gefahren sind und ich bis jetzt noch nicht wirklich wiederalles gefunden habe, da glaube ich kaum das ich die Quittung finde zumal da ja auch kein empfänger drauf steht. mein nachbar war dabei als ich bei der post den umschlag abgegeben habe- aber hilft das was wenn ich keien quittung habe.

Ich sehe auch nict ein ihr geld zu überweisen da ich ja die ws bezahlt habe und das kleid auch nicht mehr hab.

weiß jemand was hier zu tun ist

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Garnichts. Risiko liegt beim Käufer. Er hätte ja versicherten wählen können :-)

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Hallo,
du bist nicht verpflichtet ihr das Geld zu erstatten. Sie hätte ja auch den versicherten Versand wählen können. Das Risiko beim unversicherten Versand trägt immer der Käufer! Ich glaube sie will dir nur Angst machen in der Hoffnung, dass du dann das Geld zurück überweist. Ich würde das aber nicht tun! Allerdings wirst du dann wohl mit einer negativen Bewertung rechnen müssen...
Lg Melanie

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Sorry, das mit der Bewertung ist ja Quatsch! War ja nicht über Ebay! :-)

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"Das Risiko beim unversicherten Versand trägt immer der Käufer!"

Das stimmt leider nicht!
Obwohl es viele denken...

Der Verkäufer MUSS BEWEISEN können, dass er die Ware versendet hat, und das kann er aber mittels Warensendung halt leider nicht (außer er nimmt jemanden mit zur Post), völlig egal, ob der Käufer das extra so wollte oder nicht.

Du hast erst deine Pflichten als Verkäufer erfüllt, wenn du die Ware nachweislich versandt hast!

An die TE:
würde erst mal einen Nachforschungsantrag bei der Post machen. Chancen sind zwar eher gering, v.a. nach so langer Zeit, aber dann ist die Käuferin evtl. beruhigt..

LG!

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Hi,

wenn dein Nachbar bestätigen kann, dass du die Sendung der Post übergeben hast, kann die Käuferin nichts machen, sofern sie mit Warensendung einverstanden war, denn für Verlust auf dem Postweg (sprich Abgabe Postschalter bis Ablieferung beim Empfänger) musst du keine Haftung übernehmen, das ist alleiniges Risiko des Käufers, der eine unversicherte Sendungsart wählt! Eine Quittung für eine Warensendung, die Beweiskraft hat, dass es genau DIESE Sendung war, gibt es nicht.

VG
Gael

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das genaue datum fällt mir auch nicht mehr ein höchstens die woche , wie gesgat war august, aber ch hatte zu dem zeitpunkt nur ein kleidverkauft vorm umzug, somit weiß ich das der nachbar da dabei gewesen ist,

sie wollte warensendung, hab jetzt auch nachdem sies vorgeschlagen hat nicht nochmal drauf gepocht ihr nen versicherten versand zunennen da sies günstig wollte.

werde nur noch per hermes versendne und gut, ist mir zu blöde da heck meck, ich habe j auch schon ws gewählt und einiges kam nicht an( die einen shirts kamen 3 monate später an) da habe ich die verkäuferin auch nicht rund gemacht davor mit anzeige , da ichs selbst wollte das es via Ws raus geht

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Hallöle,

ich würde auch nichts machen.

Sie wird wg. EUR 7,-- keine Anzeige stellen :-)

Also locker machen :-) LG

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hoffe ichs mal , vorallem weil 2monate nichts kam, und jetzt fällt ihr ein das sie es nicht bekommen hat.

vorallem die antwort als ich sagte das ich nicht weiß ob ich den beleg finde( da ja schon ewig her und ich umgezogen bin, ich finde nicht wirklich alles wieder, da auch noch nicht alles ausgepackt ist). aber jemand dabei war als ichs abgegeben hatte.

kommt zurück, dann erfolgt anzeige mit nem smily dahinter