Muss er helfen?

Hallo Eltern!
Momentan bin ich arbeitslos und meine Elternzeit (1j) ist vorbei. Mein Partner und ich (nicht verheiratet) haben eine 1 Jährige Tochter, ich bin quasi zu Hause und kümmere mich um den Haushalt ,Tochter usw...
Da ich kein krippenplatz für unsere Tochter habe muss ich mich sie kümmern. Leider bekomme ich nur Kindergeld und das wars auch schon, von arbeitslosengeld 1 & 2 bekomme ich nicht. Laut Sachbearbeiter würde mir das nicht zustehen weil mein Partner genug Geld verdient, und da wir in eine Bedarfsgemeinschaft leben müsste er auch meine Rechnungen zahlen ( z.B Krankenversicherung, Lebensmittel...)
Also meine Frage jetzt ,muss mein Partner das wirklich alles finanzieren? ( damit es nicht falsch rüber kommt ,ich lebe sehr sehr sehr bescheiden, kein friseur, gehe nicht aus...)
Ach ja ich wäre auch nicht für immer arbeitslos , nur bis unsere Tochter in die Kita geht, also nächstes Jahr .

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Sind die 2500€ brutto oder netto?

Natürlich muss dein Partner für dich aufkommen. Andersrum gefragt: Warum sollte der Steuerzahler das tun?
Du steht dem Arbeitsmarkt wg der Betreuung nicht zur Verfügung, deshalb fällt ALG1 weg. ALG2 eigentlich auch, weil du mit dem Partner eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Sollte das Haushaltseinkommen zu gering sein, kann man natürlich aufstocken lassen.

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Hi,
hmm, ich kenne die rechtliche Lage nicht, das vorweg, hat mich nie betroffen, musste mich damit nicht befassen.
Ich finde aber aus rein moralischen Gründen ist dein Partner sehr wohl verpflichtet für diese Dinge aufzukommen, auch ein „Taschengeld“ für Frisör sollte drin sein. Du bist ja nicht aus freien Stücken in dieser Situation, sondern weil ihr keinen Betreuungsplatz für euer gemeinsames Kid habt, somit geht ihr den Weg des geringsten Widerstands, du übernimmst die Betreuung bis es in ein Einrichtung gehen kann. Völlig legitim, ich bin auch nicht der Meinung, dass man sein Kind frühestmöglich in eine Einrichtung geben sollte, damit man wieder arbeiten kann, sofern das finanziell für die Familie machbar ist. Dein Partner ist somit entlastet, Kinderkranktage sind kein Thema und im Haushalt wird auch das Gros erledigt sein. Und wenn dein Partner genug verdient um für euch zu sorgen, muss ja nicht die öffentliche Kasse dafür zahlen.

vlg tina

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Grds. Ist das richtig. Das Einkommen der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft und eine solche seid ihr, ist entscheidend und wird angerechnet. Trotzdem lohnt es sich ggfs. Einen Antrag zu stellen für dich und das Kind. Dann hat man zum einen die genaue Berechnung, zum anderen könnte man dann auch dagegen vorgehen.
Hast du das Elterngeld aufgebraucht? Das hast du ja vermutlich bekommen, wenn du weiter gearbeitet hast, oder?

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Ja ich habe Elterngeld bekommen und für 1 Jahr genommen. Und ich habe auch schon immer gearbeitet.Aber seit Corona habe ich meine Arbeit verloren und war damals auch gleichzeitig schwanger gewesen. Ich hatte mit ein Sachbearbeiter telefoniert und auch erwähnt wie viel mein Partner verdient , wo ich gesagt habe er würde mehr als 2.500€ verdienen und sein Arbeitgeber VW ist , bräuchte ich kein Antrag stellen ,das würde mir nichts bringen.

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Bei dem Einkommen plus Kindergeld habt ihr tatsächlich keinen Anspruch! Das sind 2700 Euro . Das ist viel mehr als der Alg II Satz für 3 Personen. Der liegt bei ca 1000 Euro plus angemessene Miete und Nk( ohne Strom). Du siehst, ihr liegt deutlich drüber.
Bedenke, das du evtl Nachzahlung deiner Kk erwarten musst. Denn du warst nur solange beitragsfrei, wie du EG bezogen hast.

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Hallo,

wenn ihr getrennt leben würdet, müsste er für das Kind Kindesunterhalt und für dich Betreuungsunterhalt bezahlen, weil das Kind unter 3 Jahren ist.
Natürlich muss er erst recht für dich aufkommen, wenn ihr zusammenlebt.

Wenn er sich weigert, würde ich an deiner Stelle tatsächlich einen Antrag stellen und ihm den Ablehnungsbescheid unter die Nase halten.

Ich selber würde das gar nicht mitmachen, sondern ausziehen. Wenn mein Partner mich und mein Kind verhungern lassen würde und sich selber noch ein schönes Leben machen würde, wäre das für mich eine klare Sache.

Eigentlich gehört sowas besprochen, bevor man ein Kind zeugt.

LG

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Natürlich muss er euch finanzieren. Ihr seid eine FAMILIE! Selbst wenn ihr getrennt wärt und getrennt leben würdet, müsste er euch finanzieren.

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Du hast aber gesetzlich Anspruch auf einen Platz. Da würde ich mich hinterklemmen, wenn euer Geld nicht reicht.

Warum du weder ALG1 noch 2 bekommst, wurde dir ja schon erklärt.

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2700 Euro sollten reichen!

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Uns würden sie nicht reichen, daher gehen wir ja beide arbeiten.

Das kann man so pauschal nicht sagen, wenn man die Rahmenbedingungen nicht kennt.

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Klar muss er Dir helfen. Wenn Du wegen Betreuung eures Kindes nicht selbst für deinen Unterhalt sorgen kannst, muss dich bis zum Alter des Kindes von drei Jahren unterstützen (;-)§ 1615l BGB). Er kann die Unterstützung sogar von der Steuer absetzen, bis ca. 9.000 € im Jahr. Solche Fragen sollte man aber vorher klären (den Seitenhieb kann ich mir an dieser Stelle leider nicht verkneifen).

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Dann muss sie es aber versteuern!

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Wenn sie keine weiteren Einkünfte hat, nicht. Und davon gehe ich aus.

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Ja, muss er. Wer sollte das sonst!?
Er ist dir und dem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Ez hast du übrigens nicht da du keinen AG hast. Somit musst du nach dem EG deine Kv selber zahlen

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Bei dem Gehalt was er hat, bekommt ihr natürlich nichts. Ihr seid Eltern, lebt zusammen, du kümmerst dich ums Kind weil ihr noch keinen Betreuungsplatz habt. Natürlich muss er für dich aufkommen.

Ich kenne allerdings sowieso nur einen gemeinsamen Topf in das alles Geld geht und genommen wird.

Alternativ gehst du arbeiten und er kümmert sich.