Freundin sagt bzgl Häuslicher Gewalt nicht aus

Hallo,

Eine Freundin rief mich an, und teilte mir mit, dass Ihr Freund sie auf der Straße mit der Faust geschlagen hätte.

Daraufhin hat mein Partner die Polizei gerufen, die zu Ihr nach Hause kamen. Ich schilderte der Polizei die Situation, dass Sie mir erzählt hat, dass Sie eine Faust ins Gesicht bekam ..

Sie selbst sagte der Polizei dass Sie dazu nichts sagen möchte und auch, daß Sie kein Strafantrag stellen möchte. Die Polizei stellte selber eine Anzeige und schreibt in den Bericht dass Sie keine Anzeige machen möchte und auch nichts Aussagen möchte !

Jetzt frage ich mich, ob die Polizei trotzdem das weiter verfolgt auch, wenn meine Freundin gesagt hat, die Will das nicht und nicht aussagt.

PS: Sie hat keine Blauen Flecken oder so. Also man sieht nichts.

Liebe Grüße

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Es scheint keine Zeugen zu geben, deine Freundin sagt nicht aus - da wird es wohl nicht weiter verfolgt.

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Ich habe ausgesagt dass Sie mir das Erzählt hat. Sie selber möchte keine Angaben machen

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Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird von Amts wegen verfolgt.

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Ja, das wurde mir zwar auch gesagt. Allerdings sagt Sie nichts aus bzw. Möchte nichts Aussagen.

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Kommt es zum Termin in der Sache ( was ich nicht glaube) dann hat sie kein Zeugnisverweigerungsrecht wenn sie nicht verwandt ist, sprich Ehefrau…
Abwarten was aus der Sache wird.

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Hallo Regenbogen,


ich finde es sehr gut das ihr für deine Freundin da seid.

Ich vermute das bei der Anzeige nicht viel herauskommen wird. Es steht nur eure Aussage im Raum. Es gibt keine Zeugen und deine Freundin sagt nicht aus. Im ungünstigsten Fall besteht sogar die Möglichkeit das ihr Freund eine Anzeige wegen falscher Beschuldigungen macht.

Aber egal was aus der Anzeige wird. Bietet ihr eure Hilfe und Unterstützung an. Ich vermute das sie in einer Gewaltbeziehung lebt. Ihr Freund hat sie in der Öffentlichkeit geschlagen und das spricht eine deutliche Sprache. Sie wird sehr große Angst vor der Reaktion ihres Freundes haben und schweigt deshalb. Falls es euch möglich ist bietet ihr an, das sie wenn sie möchte bei euch unter kommen kann. Geht mit ihr wenn sie dazu bereit ist zu einer Beratungsstelle. Akzeptiert es aber bitte wenn sie keine Anzeige machen möchte. Sie muss selbst verstehen das sie Hilfe braut und sie muss auch bereit sein Hilfe anzunehmen.

https://www.hilfetelefon.de/gewalt-gegen-frauen/haeusliche-gewalt.html

Vg blaue- Rose

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Hallo Blaue- Rose,

Ja leider ist es so.

Klar kam es häufiger vor, was wir der Polizei sagten, allerdings liebt Sie Ihn und die haben ein Kind zusammen.

Sie wohnt bei Ihrer Mutter im Kinderzimmer da die beiden keine Gemeindame Eohnung finden konnten. Die Polizei sagt trotzdem "Häusliche Gewalt" aber auch uu meiner Freundin, die keine Aussage machen wollte und nur Ihre Handynummer / Personalien abgeben musste sagte der Polizist, dass es Notiert wird, dass Sie sich kein Strafantrag und keine Aussage machen wolle. Sie habe nur gefragt, ob Sie auch später eine Anzeige machen könne, wenn Sie sich umentscheidet. Da sagte man nur dass diese nicht zurück gezogen werden kann aber die StA wahrscheinlich es einstellen lässt da Sie als Opfer nicht aussagt

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Es ist gar nicht so schlecht das sie keine gemeinsame Wohnung finden konnten. Bei ihrer Mutter dürfte sie in einem geschützten Raum sein.

Ich weiß nicht ob sie ihn wirklich liebt. Sie liebt vielleicht den Mann den sie damals kennen gelernt hat. Aber diesen Mann wird es nicht mehr geben. Ihr Freund zeigt jetzt sein wahres Gesicht und das ist bestimmt nicht mehr der Mann den sie liebt.

Man rutscht ganz langsam in eine Gewaltbeziehung und bekommt es meist erst mit wenn man mitten drin steckt. Deine Freundin braucht Zeit um zu verstehen das es keine Beziehung auf Augenhöhe ist. Es wird er eine von Angst geprägte Bindung sein. Unterstützt sie bitte wenn sie an dem Punkt ist an dem sie sieht das es so nicht weiter gehen kann.

Ich gehe leider auch davon aus, das die Anzeige mangels Beweisen eingestellt wird. Im Wiederholungsfall sollte es dann aber Aktenkundig sein.

Wenn sie mit euch über die Gewalt redet versucht ganz vorsichtig sie zu überreden eine Beratungsstelle aufzusuchen.

Vg blaue-Rose

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Hey!
Du könntest ihr die Telefonnummer von Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (116016) geben. Alternativ die Nummer vom weißen Ring (116006). Dort gibt es ein Angebot zu reden, falls sie mag.
https://www.hilfetelefon.de/beratung-fuer-frauen.html ist das erste Angebot, das sie im Chat oder telefonisch nutzen kann.
https://weisser-ring.de/haeuslichegewalt ist die HP des weißen Rings; deren Angebot ist etwas breiter.

Aber ich fürchte, du kannst nicht viel machen, wenn sie "noch nicht genug" hat.

Liebe Grüße
Schoko

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Wir hatten hier mal einen Fall in der Nachbarschaft. Leider verläuft es oft wirklich im Sande, wenn das Opfer den Täter schützt oder keine Aussage machen will.

In unserem Fall hatte der Mann seiner Freundin die Hand gebrochen. Es gab mehrere Nachbarn, die einen Streit und die Schreie bezeugen konnten, meine Nachbarin fuhr die Frau ins KKH, im Auto erzählte sie noch weinend, was passiert war. Im Krankenhaus behauptete sie dann schon es wäre ein Unfall gewesen. Es gab zwar eine anonyme Anzeige (aus der Nachbarschaft) und wir wurden von der Polizei befragt, nachdem das Opfer aber felsenfest bei der Unfall-Story blieb, wurde das Verfahren eingestellt. Leider.
Ich kann dir nur raten, deine Freundin zu bestärken sich zu trennen, ihr ggf. Hilfsangebote aufzuzeigen, ansonsten wird nämlich nichts passieren

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Hey,

Die Polizei sagte, daß die ein Sogenanntes Offizeldelikt angestrebt haben. Sie selber will keine Strafantrag stellen.! Die haben ein Kind zusammen ! Keine Ahnung

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Wäre ja eigentlich ein Grund mehr sich zu trennen. Wer weiß, was er dem irgendwann mal tut?
Aber solange deine Freundin keine Hilfe oder Trennung will, wirst du nicht viel ausrichten können

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Die Staatsanwaltschaft wird das nicht verfolgen, da es nur eine einfach Körperverletzung ist (§ 223 StGB) und die ist ein Antragsdelikt. D.h. die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Den Strafantrag kann nach § 77 StGB nur der Verletzte stellen. Ausnahme von der Antragspflicht: Öffentliches Verfolgungsinteresse. Das ist nicht gegeben.

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Allerdings sagte der Polizist, dass die eine Anzeige erstatten und diese nicht zurücknehmen ist !. (Offizeldelekt)