Im Mutterschutz läuft Arbeitsvertag aus, wer zahlt was?

Hallo ihr lieben!

Mein Arbeitsvertrag läuft 12 Tage nach dem ich in den Mutterschutz gehe aus! Von wem bekomme ich dann wievirl Geld??

Von der Krankenkasse immer 13€ pro Tag, aber Stock jemand das Geld auch auf mein letztes Gehalt auf???

Wer kann mir hier eine zuverlässige Antwort geben?!

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Hallöchen,
Also zuverlässig weiß ich jetzt nicht aber wenn du dann ja arbeitslos bist müsste ja eigentlich das Arbeitsamt den rest aufstocken... Ich werde sehr warscheinlich in die seobe Situation rutschen, wenn meine Chefs sich nicht bald einigen wie die meinen Vertrag verlängern...

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Hast du dich beim Arbeitsamt gemeldet?
3 Monaten vor Ende des Vertrages?

Hatte das gleiche damals bei meiner Tochter ...

Hatte mich zuvor ,wie man auch verpflichtet ist , beim Amt Arbeitslos gemeldet...

Und die haben dann bezahlt aber halt nur dem Harz 4 Satz ...und nicht Alg 1 wie es üblich ist im ersten Jahr...
Als schwangere steht das wohl einen nicht zu...

Hast du einen Partner der arbeitet ,also mit dem du zusammen lebst oder verheiratet bist ? Von ihm wird dann alles mit abgerechnet ... Und die Differenz ,die laut denen dein bedarf hat ,gedeckt

Gib Mal bei Google

Harz 4 Rechner ein ...gibt einen guten von biallo oder sowas ...

Dort kannste alles angeben und ungefähr heraus bekommen was dir zusteht

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Was für eine unsinnige Antwort

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Deine scheint mir auch ziemlich unsinnig also geholfen hat sie der TE mit Sicherheit nicht.

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Wenn du dich 3 Monate vor dem Vertragsende Arbeitslos gemeldet hast, bekommst du auch das Geld. Du hast dann keine einbüßen.

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Also bei meiner Schwägerin war es so, sie hat in Höhe des Arbeitslosengeldes das Mutterschaftsgeld erhalten.

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Hallo,
sobald dein Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, bekommst du nur noch Geld von der Krankenkasse. Anstatt der 13€ pro Tag dann aber Mutterschaftsgeld in Höhe des möglichen Krankengeldes. Will mich da nicht festlegen, müssten zwischen 60-67% sein.
Nach Ende des Mutterschutzes hast du Anspruch auf Elterngeld.
Wenn du dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Arbeitsagentur gemeldet hast, kannst du nach dem Elterngeldbezug, vorausgesetzt du erfüllst die Anwartschaft und stehst dem Arbeitsmarkt mit mindestens 15 Wochenstunden zur Verfügung, ALG 1 beantragen.

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Irgendwie meine ich gelesen zu haben, das die Krankenkasse die 13€ zählt + die Differenz bis zur Höhe des Krankengeldes?? Wieviel ist das?? 87%??

Leider konnte ich keinen mehr bei meiner Krankenkasse erreichen und nach fragen!

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s. meine vorherige Antwort.
Ich verstehe nicht warum hier immer direkt auf Hartz4 verwiesen wird.

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Hallo
Mein Vertrag ist auch während der Schwangerschaft abgelaufen.

Man bekommt soviel mutterschaftsgeld in der Höhe des ALG 1.

Versteh nicht warum man hier direkt immer mit ALG2 anfängt. Schwachsinnig

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Bei der TE liegt der Fall anders, da sie bereits im Mutterschutz ist wenn der Vertrag ausläuft.

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Du bekommst dann von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes.

Warum hier wieder welche auf ALG II verweisen ist mir unverständlich...

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Ich weiß nicht wo ihr alle wohnt bei uns ins Frankfurt ist es einfach so !

Es steht einem keinen ALG1 zu ,warum auch immer ... Wa sogar etwas bei einer ss Beraterin die sich mit all dem aus kennt ...

Und Man ist nun Mal einfach verpflichtet sich 3 Monaten vor Ende zu melden !

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Es ist auch in Frankfurt so, dass dir, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und die Anwartschaft erfüllt ist ALG I zusteht! Das ist nämlich bundeseinheitlich geregelt!

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Hallo!
Ich war in der gleichen Situation, allerdings schon vor 7 Jahren. Ich bin im Januar in Mutterschutz, der Vertrag lief Ende Februar aus und meine Tochter kam am 11.3. Damals habe ich nach Auslaufen des Vertrages bis zum Ende der Mutterschutzfrist 8 Wochen nach der Geburt exakt das gleiche Geld erhalten, als ob ich noch bei meinem AG gewesen wäre. Es kam komplett von der KK, soweit ich mich erinnere. Frag da mal nach.

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Das wurde mir auch so von der Elterngeldstelle erklärt, Hauptsache man war vorher 1 Jahr bei dem AG tätig.

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Folgende Antwort hab ich bei der Barmer ( https://www.barmer.de/forum/barmer-gesundheitscampus/expertenforen/forum-schwangerschaft-und-geburt-21876/arbeitsvertrag-endet-im-mutterschutz---wer-stockt-mutterschaftsg-98812 ) gefunden und wird genauso für andere Krankenkassen zutreffen:

Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Nettoarbeitsverdienstes besteht, wenn Sie als Barmer Mitglied bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist zulässig aufgelöst wurde. Das Mutterschaftsgeld wird für 6 Wochen vor, für den Entbindungstag und für 8 Wochen nach der Geburt gewährt (bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Entbindung). Berechnet wird das Mutterschaftsgeld aus dem Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist. Es beträgt maximal 13 Euro je Kalendertag. Ist der Nettoverdienst höher, zahlt der Arbeitgeber die Differenz bis zum Nettogehalt. Vom Tage nach dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses an ist Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes zu zahlen.

Liebe Grüße
asch