Alleinerziehend. Muss ich mit zur Vaterschaftsanerkennung?

Guten Morgen,

wenn mein Bub im Juni kommt, schickt mir das JA ja alle Unterlagen zum ausfüllen... Alleinerziend, Unterhalt, Beistandschaft usw.

Ich werde die Beistandschaft einrichten.

So, dann schreibt das JA ja den KV an- dass er zur Vaterschaftsanerkennung kommen muss (er wird es nicht abstreiten).... Muss ich da dann auch extra hinkommen? Normalerweise nicht oder? Erst beim JA wenn es um das Thema Umgang geht...oder?

Danke schonmal im voraus... aber es stellen sich immer wieder neue Fragen #hicks

lg anna und bubi 34 ssw

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Hallo,

du musst mit kommen, denn ohne deine Unterschrift ist nichts gültig. Wieso schickt dir das JA alle Unterlagen?

lg

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Hallo Anna,

wenn der Vater die Vaterschaft anerkennt, musst Du nicht anwesend sein, wenn du das nicht möchtest.
Bekommst dann seperat einen Termin, um die Urkunde zu unterschreiben.

Den Umgang könnt Ihr unter Euch klären, das müsst Ihr nicht beim Jugendamt machen. Nur wenn sich keine Regelung findet , wird das Jugendamt euch einen Termin anbieten, um ein Gespräch zu führen und Lösungen zu finden.

Liebe Grüße
Tanja

P.S. Wenn Du Fragen hast , kannst du mich gerne über PN anschreiben.

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Wie kommst du darauf ,daß das JA dir alle Unterlagen zuschickt?
Normalerweise mußt du dich selbst darum kümmern und dorthin gehen.

LG

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Hallo,

also da ich überhaupt keinen Kontakt zum KV haben möchte und für mein Kind nur soviel wie nötig (leider meiner Meinung nach ebenfalls am besten keinen)und auch bzgl. der Unterhaltsthematik war ich bereits beim JA um die Beistandschaft einzurichten...

Dies ginge erst nach der Geburt hieß es... und da ja nun kein KV im Krankenhaus angegeben wird- werden mir (lt.JA) die Unterlagen/Formulare zugeschickt... schon alleine aus dem Interesse "wer der Vater ist"...

In den Unterlagen gebe ich dann IHN als KV an und gebe meine Unterschrift drauf... und dann wird er angeschrieben und/oder eingeladen..

oder bin ich total falsch aufgeklärt...

Danke nochmal :-)

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Hallo

Also bei mir wars so.
Im Krankenhaus habe ich den Vater auch nicht angegeben und auf der Geburtsurkunde stand dann erstmal kein Vater.

Das Standesamt unterrichtet dann das JA und ich bekam ein Schreiben zwecks Beistandschaft vom JA.
Habe dann dort einen Termin gemacht und den Vater angegeben.
Dieser wurde dann angeschrieben und konnte zum JA in seinem Wohnort die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Dies wurde dann zu meinem JA zurückgeschickt und ich wurde wieder angeschrieben das ich das ganze nochmal bestätigen müsse.
Musste also wieder hin, einige Unterschriften leisten und das wars.

Wenn ich möchte kann ich mir noch die Geburtsurkunde neu ausstellen lassen mit Vater eingetragen.

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Hallo Anna,

ich bin damals zum JA und habe alles beantragt und auch gleich unterschrieben.
Dann mußte der KV nur noch hin und die Vaterschaft anerkennen. Da er einen Test wollte haben wir diesen erst gemacht (er hat den aus der Apo geholt und selber bezahlt)
Danach ist er zum JA und hat unterschrieben.

Unterhalt hat er dann sofort bezahlt und auch nachträglich von alleine gemacht.

Das JA kümmert sich in der REgel nihct um den Umgang. Die rechnen aus was er bezahlen muß und wenn Ihr im vernünftigen Umgang seit, war es das auch.

Bei uns kommt der KV seit der GEburt ca 1x die Woche zu uns nach Hause. Bleibt ca 1-2 Stunden manchmal auch länger.


Seine und meine Geburtstage sowie die vom Kind feiern wir in der REgel zusammen. Mit neuen partner und unseren Familien. Das klappt super und das JA hat damit nichts zu tun.

Ihc würde immer in Frieden leben wollen und es so versuchen. Bei uns klappt das seit 13 Monaten und läuft gut.

Beistandsschaft ist gut, habe ich auch.

lg Maren