KV will Kind nicht zurückbringen- Bitte um HILFE!!

Hallo zusammen, (würde gerne erstmal Anonym bleiben)

ich komme mal direkt auf den Punkt:
Laut Beschluss steht mir der Heiligabend mit meiner Tochter zu und der 1. Weihnachtstag.
Nun, der Kindesvater schrieb mir bereits letzte Woche per Mail, dass er vor hat unsere gemeinsame Tochter nicht wie gerichtlich vereinbart nach seinem Umgang (17.12-19.12) zurückzubringen, weil er Urlaub hat.
Sein Urlaub wurde weder mit mir abgesprochen, noch sonst was. Er behauptet mitteilen reicht immer völlig aus!!
Jedenfalls habe ich ihm gesagt, dass ich dem Urlaub nicht zustimmen werde, da sein Urlaub auf meine Weihnachtstage fallen.
Es interessiert ihn nicht. Er schreibt mir, dass er unsere Tochter am 25.12 zurückbringen wird zwischen 16-17 Uhr.
In der Vergangenheit hat er unsere Tochter schon öfters nicht wie im Beschluss steht zurückgebracht. Habe nun ein einen Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes ersatzweise Ordnungshaft beantragt.
Der nächste Gerichtstermin steht nun bevor inkl. Anhörung meiner 4-jährigen Tochter! (Lange lange Geschichte)

Ich habe nun vor meine Tochter gar nicht erst morgen um 16 Uhr rauszugeben, weil ich sie schließlich nicht wie im Beschluss steht, zurückbekommen werde.
Eigentlich kann/darf ich es ja auch nicht, aber es kann doch nicht sein, dass ich auch noch auf mein Weihnachten mit meiner Tochter verzichten muss, weil der KV meint, seine Spielchen spielen zu wollen und mich ärgern zu wollen!
Meine Tochter freut sich schließlich auch auf unsere Familie ( natürlich unter Berücksichtigung der Corona-Regeln), aber der KV macht ihr das auch schon wieder kaputt, wie in der Vergangenheit so vieles.

Kennt sich hier evtl. jemand damit aus, wie das ist, wenn der KV quasi bereits im voraus mitteilt unsere gemeinsame Tochter nicht wie vor dem Gericht beschlossen, zurückzubringen?
Was würdet ihr mir den raten?
(Jugendamt, Anwalt etc. bereits gesprochen, aber keine wirkliche Hilfe!!)

Bedanke mich bereits im Voraus💐💐
LG🌸

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Umgang verweigern darfst du nicht.

Was du tun solltest ist folgendes:

Gib EURE (nicht deine) Tochter dem Vater mit, erinner ihn nochmals ans zurück bringen und gut.

Wenn er eure Tochter tatsächlich nicht lt Absprache zurück bringt, dann warte den 25.12. ab, er bringt sie ja dann.

Und dann gehst du nach den Feiertagen zum Gericht oder halt erst zum Anwalt und erklärst was vorgefallen ist. Dann klärt ihr die Umgänge, Absprachen etc. nochmals gerichtlich.

Jetzt vor dem ganzen ein solches Fass aufzumachen und Gezerre zu veranstalten für das Kind grausam!

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also ich würde sie garnicht raus geben wenn er sich nicht an absprachen hält würde ich es auch nicht tun
was will er machen mit der polizei kommen dann hol sie mit der polizei zurück
leider kenne ich mich da nicht aus den der kindsvater von meinen töchtern wil nichts mit den kids zutun haben
lg

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Hier geht es um ein vier jähriges Kind und nicht um irgendeinen Gegenstand.

Wenn die Mutter den Umgang verweigert und der KV mit der Polizei aufschlägt dürfte es beim Kind zu einem sehr großen Schaden führen. Wenn das gleiche Spiel einige Tage später von der Gegenseite wiederholt wird möchte ich nicht in der Haut des Kindes stecken.

Denkt bitte bei den Ratschlägen an das Kind, denn das Kind sollte bei allen Streitigkeiten der Eltern rausgehalten werden.

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Genau so ist es!!!
Man wird hier in seinen Racheplänen bestärkt und kein Mensch denkt an das Kind!!!

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Wenn der Anwalt keine Hilfe ist, versuchen einen anderen zu finden. So kurzfristig ist natürlich schwierig. Generell ist es schon wichtig, bes. wenn es vor Gericht geht.

Hast du den Anwalt bisher allgemein dazu befragt, oder konkret zu der Ankündigung jetzt?

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht?

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Seh ich wie Verena, kläre das Ganze nach den Feiertagen, wenn er sie tatsächlich nicht zurück bringt, informiere ihn auch sachlich darüber, dass du dir Konsequenzen überlegst und gut ist.

Du schadest nur deinem Kind, wenn du jetzt Terz veranstaltest.

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Hallo, was genau hat dir das Jugendamt und der Anwalt gesagt? Haben sie gemeint, du kannst da nichts wirklich machen dagegen?
Wenn sie das so gesagt haben, fürchte ich, wirst du es wirklich hinnehmen müssen. Denn wenn du die Kleine nicht rausgibst, kann er die Polizei einschalten, und ob das dann schön ist für die Tochter?
Besser, du nimmst es jetzt so hin und feierst am 25. mit ihr nochmal richtig toll nach.
Der Heiligabend beim Vater wird für die Kleine sicher auch schön sein. Natürlich ist es für dich weniger toll, aber wenn es ihr gut geht beim Vater, dann nimm es lieber so hin, als ihr habt jetzt kurz vor Weihnachten einen erbitterten Streit auf Kosten eurer Tochter.
Und wenn das Gericht in Zukunft Ordnungsgeld über ihn verhängt, ändert das die Situation sowieso zu deinen Gunsten.

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Er kann die Polizei einschalten, wenn die TE die Umgangsregelung nicht einhält, aber die TE kann nichts machen, wenn der KV die Umgangsregelung nicht einhält? Hm.

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Ich glaube, wenn die TE es nachweisen kann, dass ein anderer Termin zum Zurückbringen ausgemacht war, dann könnte sie den Kindsvater wegen Kindesentziehung anzeigen.
Aber man sollte wirklich zu allererst ans Kind denken und ob man nicht ohne das Beisein des Kindes gewisse Dinge klären sollte - zum Beispiel auch beim Jugendamt.

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Hast Du das schriftlich?

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Hallo

Wann er seinen Urlaub nimmt, muss er auch nicht mit dir absprechen. Er kann Urlaub nehmen, wann er will.

Wann euer Kind bei wem ist,müsst ihr klären.

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Es ist euer Kind! Warum darf es nichtmal Weihnachten mit seinem Vater verbringen?

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Warum darf es Heiligabend nicht mit der Mutter verbringen?

Darf man einseitig Gerichtsbeschlüsse ignorieren, nur weil man gerade Lust dazu hat?

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Ja es ist unser Kind! Und natürlich darf unsere Tochter Weihnachten mit dem Papa verbringen! Vereinbart war vor dem Gericht, dass unsere Tochter an Heiligabend bei mir ist und der Papa unsere Tochter am 1. Weihnachtstag und am 2. Weihnachtstag hat. Dies hat er vor 2 Jahren vor der Richterin zum Thema Umgang so zugestimmt!

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Eine 4 jährige muss Aussagen weils die Eltern wieder nicht auf die Kette bringen. Da kann ja passiert sein was will, so viel würde ich mein Kind schützen das diese nicht vor Gericht sitzen muss....

Zum Besuch, ich würde heute noch das Jugendamt anrufen oder hingehen und die Sachlage mit Beweise schildern. Wenn du sie einfach nicht rausgibst kann der Vater sie mit der Polizei abholen lassen. Auch schon erlebt im Umfeld.

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Rausgeben musst sie sie wenn das Jugendamt nichts macht. Du kannst sie mit der Polizei holen wenn sie laut Beschluss nicht zurück ist aber muss den dieses Mädchen nur mit Polizei und Gericht zutun haben mit 4 Jahre?? Das macht mich echt rasend vor Wut. Bekommt auch schleunigst in den Griff.

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Ich werfe mal die Frage in die Runde, was das Jugendamt da machen soll, dass die Mutter das Kind nicht rausgeben muss?

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