Urlaubsplanung bei betristeten Arbeitsvertrag, der vllt. verlängert wi

Hallo!

Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft am 31.5.08 aus. Ich habe heute nun gehört das dieser wohl noch mal für 6 Monate verlängert wird, womit ich eigentlich nicht gerechnet habe. Und somit kann ich meinen für Juli gebuchten und auch schon bezahlten Urlaub nicht antreten. Kann der Arbeitgeber mir diesen Urlaub streichen oder nicht?

Gruß
nils218

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wieso kannst du den Urlaub dann im Juli nicht nehmen? Auch während eines befristeten Arbeitsvertrages hast du doch Urlaubsanspruch?

Ansonsten ist alles Verhandlungssache. Mach doch deine Urlaubsplanung Gegenstand des Verlängerungsantrags.

LG
Christina

2

Hallo!

Der Urlaub wäre ja eigentlich nicht mehr in meiner Arbeitszeit, da ich gedacht habe das ich zum 1.Juni draussen bin.

Mir wurde heute gesagt das wenn ich weiter übernommen werde, mir mein Urlaub nicht genehmigt wird, da sich mein Urlaub mit der einer anderen Kollegin überschneiden wird.

Sobald ich meinen Chef mal wieder persönlich sehe, werde ich ihn um ein Gespräch bitten.

Gruß
nils218

6

Guten Morgen,

ich würde es einfach davon abhängig machen, ob ich das Geld bzw. den Job brauche oder nur zum Zeitvertreib arbeiten gehe, ob ich auf den Urlaub bestehe.

Mir persönlich wäre mit Sicherheit der Job wichtiger und ich würde zähneknirschend den Urlaub stornieren oder verschieben.
Mußt Du wissen, wie wichtig Dir die Verlängerung ist - heutzutage liegen die Jobs ja nicht mehr auf der Straße....

LG,

phoe-nix

3

Hallo!

Wie kannst Du denn jetzt für Juli Urlaub buchen, wenn Du noch gar nicht weißt, was dann ist? Auch wenn Dein Vertrag nicht verlängert wird, kann es doch sein, dass Du einen neuen Job findest und dann hast Du ja wahrscheinlich auch erstmal Urlaubssperre?

LG janamausi

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#augen

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Ich denke mal, da ihr ja einen neuen Vertrag unterschreiben müsst, wird der AG - falls er Wert darauf legt - es schon dort mit reinschreiben, dass du dich einverstanden erklärst, deinen Urlaub nicht dann zu nehmen, wenn eine andere Kollegin grade Urlaub hat.

Er streicht damit ja nicht direkt deinen Urlaub sondern stellt dich vor die Wahl: entweder du möchtest weiter dort arbeiten und verzichtest auf diese Reise oder du arbeitest halt nicht mehr dort weiter.

Da hat er schon ein bisschen die Zügel in der Hand, würde ich meinen. Hilft nur, mit ihm drüber reden, Situation erklären, nach Lösungen suchen, die für beide Seiten akzeptabel sind.

Viel Glück!

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Urlaubsabsprachen sind doch nicht Vertragsbestandteil.

Jeder Urlaub ist vorab zu beantragen und genehmigungspflichtig, ganz einfach.
Da der AG durch das Auslaufen des Vertrages am längeren Hebel sitzt, ist das weitere "Vorgehen" einfach davon abhängig, was der TE wichtiger ist - eine Verlängerung des Jobs um 6 Monate, womit sich die Wahrscheinlichkeit auf einen unbefristeten Vertrag erhöht, oder 14 Tage Urlaub...


Gruß,

phoe-nix

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Hallo zusammen!

Bzgl. dessen hätte ich jetzt auch mal eine Frage und reihe mich hier ein, ich hoffe das ist ok und jemand weiss eine Antwort #schein :-)

Und zwar gehe ich einen 325 Euro Job nach, ich arbeite 6 Tage die Woche, Samstags immer abwechselnd. Der Vertrag ist bis Ende August befristet.

So... ich plane auch einen Urlaub mit meiner Familie, im Juli... auf der Arbeit sind zum Glück alle sehr zuvorkommend und mein Chef ist echt ein Netter.

Habe mich sogar nach langem Hin und Her Überlegen dazu überwunden auf dem Kalender mich einzutragen, also den Urlaub den ich gerne haben möchte.
Stand auch extra dran, auch geringfügig Beschäftigte sollen sich bitte eintragen...

Wieviel Tage stehen mir denn eigentlich zu??
Habe wie gesagt Anfang März mit der Arbeit begonnen, 6 Monate vorerst Vertrag.

LG Rosinenschnecke

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Was ist denn vertraglich vereinbart? Der gesetzliche Anspruch sind 4 Wochen (je nach Arbeitstagen/Woche auszurechnen). Du arbeitest ja nur 6 Monate - da würde ich rein logisch von 2 Wochen ausgehen.

LG

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Hallo,

Jain.
Arbeitgeber dürfen aus betriebsbedingten Gründen den Urlaub ihrer Mitarbeiter "verlegen" müssen dann aber die Stornierungsgebühren übernehmen.
Der Urlaub deiner Kollegin dürfte tatsächlich Vorrang haben.
Du mußt deinem Chef sagen, das du den Urlaub bereits gebucht hast UND bezahlt hast. Er muß dir dann Ausweichtermine nennen.
Aber was anderes: Du weißt das du dur 3 mal eine Verlängerung der Befristung erhalten darfst? Und das die Befristung nicht länger als 2 Jahre gehen darf?

Gruß
Karin

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In diesem Fall greift die Verpflichtung zur Übernahme der Stornierungskosten aber nicht. Erstmal muß der AG ja den Vertrag gar nicht verlängern und davon abgesehen ist der Urlaub ja nicht zuvor genehmigt worden. Das wäre ja Voraussetzung für irgendwelche Ansprüche.

Gruß,

phoe-nix

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Darum habe ich doch das schöne "verbindliche" Jain geschrieben... :-)
Der Urlaub mußte nicht genehmigt werden, als sie ihn gebucht hat. Die TE dachte schließlich, das sie zum Zeitpunkt des Urlaubs zu Hause ist. Wenn es zu einer Verlängerung kommt, liegt ihr Anspruch in einer hübschen GRAUzone.
Ich hatte mal einen Kollegen, der hat 2 Wochen nachdem er angefangen hatte, erstmal 4 Wochen Urlaub gemacht. Sein Urlaub war auch bereits bezahlt. Und ich glaube zu wissen *räusper* das die Firma die Stornogebüheren hätte übernehmen müssen, oder hatten die keine Lust mehr weiter zu suchen?#kratz

Gruß
Karin

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