Muss ich mich arbeitssuchend melden?

Hallo,
Folgendes:
Mein Arbeitsverhältnis ist zum 31.08.2019 ausgelaufen, dazu kommt das ich seit 01.08.2019 im Mutterschutz bin.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich mich arbeitssuchend melden muss?
Mein neues Arbeitsverhältnis fängt erst ab 01.09.2020 an nach dem elternjahr.

Vielen Dank Schonmal für die Antworten.
Liebe Grüße

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Ich würde sagen, dass du das musst, da du meines Wissens nach, ohne Arbeitgeber gar keine Elternzeit hast und somit auch nicht )kostenlos) krankenversichert bist. Bist du verheiratet und kannst über deinen Mann versichert werden?

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Sie ist übers Elterngeld versichert.

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Das stimmt nicht. Kannst du hier nachlesen.

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Arbeitssuchend ja sicher nicht, du suchst ja keine Arbeit.

Arbeitslos ohne Leistungsbezug wäre vielleicht denkbar, wenn es um Versicherungsfragen geht.
Dazu kannst du deine Krankenkasse befragen, wie es mit den Beiträgen weiter geht.

Und bei der Agentur für Arbeit, ob es möglich und sinnvoll sein kann. Vielleicht auch nicht, wenn dadurch dein ALG-Anspruch verbraucht wird. Dann wäre Familienversicherung der bessere Weg.

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Hättest du dich nicht schon ein viertel Jahr vorher anmelden müssen? Dann wärst du noch nicht im Mutterschutz gewesen.

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Versichert bist du übers Elterngeld, keine Sorge.

Elternzeit hast du natürlich keine, melden beim Arbeitsamt erst, wenn du wieder arbeiten möchtest und nichts findest bis dahin.

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Hi,
Ich wüsste nicht wieso,
Elterngeld wirst du für das fragliche Jahr bekommen, darüber bist du im zweifel auch krankenversichert und nach dem elterngeldjahr hast du bereits einen neuen Job.
Sieht also alles gut aus. Lg

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Versichert ist man m. E. über die Elternzeit, nicht das Elterngeld.

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Richtig.

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Ich habe beim Arbeitsamt angerufen.

Man sagte mir ich soll mich melden, wenn ich am Ende meines Elterngeldbezuges eine Kinderbetreuung habe und dem Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std. Die Woche zur Verfügung stehe. Eine Frist gilt in diesem Fall nicht!

Mit der Krankenkasse habe ich auch telefoniert. Solange ich Elterngeld beziehe bin ich beitragsfrei weiter in meiner Krankenkasse versichert. Nach Ablauf muss ich mich wenn ich nicht wieder arbeiten gehe freiwillig versichern und den Mindestsatz bezahlen, oder mich bei meinen Mann in der Familienversicherung mit versichern lassen.

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Oh, na wenn dir das mal nicht auf die Füße fällt. Man ist nämlich nur in der Elternzeit beitragsfrei versichert. Aber ohne AG, keine Elternzeit. Elterngeld hat damit nichts zu tun. Ich würde an deiner Stelle eine Mail schreiben, damit du was schriftliches in der Hand hast.

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Meine Krankenkasse hat es mir ebenfalls bestätigt, dass ich versichert bin, wenn ich elterngeld bekomme. Mein Vertrag läuft ebenfalls in dem geburtsmonat aus. Es ist nicht wichtig ob ein Arbeitgeber vorhanden ist oder nicht. Ich habe es explizit angesprochen und nachgefragt.

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Okay also da es gier so unterschiedliche Meinungen dazu gibt werde ich mich morgen mal mit der Agentur für Arbeit und mit meiner Krankenkasse in Verbindung setzen wie es weiter geht ob ivh weiterhin versichert bin oder nicht. Und ob ich mich arbeitssuchend melden muss oder nicht.
Trotzdem vielen Dank für die vielen Antworten.