Arbeitsvertrag vor der Schwangerschaft und danach ??

Hallo ich hab folgende Sachen ich bin zurzeit noch in der elternzeit vom ersten Kind bis zum 29.5.22 hatte jetzt bei meinem Arbeitgeber einen Antrag auf teilzeit gestellt der so wie es aussieht auch zu meinen Wünschen genehmigt wird. Jetzt bin ich aber ganz frisch schwanger und würde dann direkt wieder ins bv rutschen. Nun frage ich mich ob es schlauer wäre meinem Arbeitgeber vor Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft zu erzählen oder erst nach der Vertragsunterzeichnung und ich wollte wissen ob ich dann nach der zweiten elternzeit Anrecht auf diese stundenzahl habe aus dem neuen Vertrag ohne dann noch mal neu zu verhandeln?? Ich hoffe man versteht was ich meine ? Lg

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Hast Du Teilzeit in Elternzeit beantragt? Dann könntest Du zum Beginn des zweiten Mutterschutzes Deine Elternzeit beenden und den Mutterschutzlohn auf Basis des Vertrages vor der ersten Schwangerschaft bekommen. Nach Ende der zweiten Elternzeit hättest Du wieder Anspruch auf die Stundenzahl von vor der ersten Elternzeit.

Wenn Du jetzt nur einen Antrag auf Teilzeit gestellt hast, dann hast Du diese Vorteile nicht. Daher würde ich eine reine Teilzeit nicht unterschreiben.

Grundsätzlich ist es nicht möglich, die Elternzeit zu beenden, um ins BV zu kommen. Da Du den Prozess, wieder arbeiten zu gehen aber vor der Kenntnis von der neuen Schwangerschaft angestoßen hast ( so verstehe ich es), und da Du grundsätzlich die angebotenen Stunden in der Teilzeit auch leisten könntest, wäre der Zweck ja nicht "ins BV kommen", insofern okay.

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Ich hab keine teilzeit in elternzeit beantragt. Die elternzeit endet ja Ende Mai und der errechnete Termin müsste Mitte Oktober sein. Mir geht es hauptsächlich darum das wenn ich jetzt den neuen teilzeitvertrag unterschreibe nach der neuen elternzeit so anfangen kann in der Stundenzahl weil vollzeit geht nicht. Oder ob ich das dann sowieso wieder neu verhandeln müsste. Ich würde durch das bv ja garnicht arbeiten das kommt von meinem Arbeitgeber aus.

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Wenn du jetzt unterschreibst, hast du nach der Elternzeit auch Anspruch auf den Teilzeitvertrag. Aber du bekommst im BV dann auch nur das Teilzeitgehalt.

Wenn du nicht unterschreibst, gibt es den Teilzeitvertrag einfach nicht - müsstest du dann nach der Elternzeit neu verhandeln. Dann bekämst du im BV wieder Vollzeitgehalt.

Generell bekommst du das BV und damit das Gehalt erst nach Ende der aktuellen Elternzeit.

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