Keine ausreichende Betreuung durch Kita

Ich brauch jetzt mal bitte eure Hilfe, wir haben folgendes Problem (Kita RLP). Unser Sohn ist verhaltensauffällig, also er beißt, weil er hochsensibel ist und lang auch nichts gehört hat und auf eine Pauken-OP gewartet hat.
Wir sind beim SPZ, bei der Ergo und bei der Heilpädagogischen Frühförderung.
Letzt Woche hat uns der Kindergarten ein Schreiben gegeben, dass sie uns die Stunden auf 4 Stunden kürzen werden, weil sie die Betreuung nicht mehr stemmen können und eine I-Kraft benötigen, die wir bereits beantragt hatten.
Ich hab am Montag habe ich bei der Lebenshilfe angerufen und die Dame war schockiert und hat direkt gesagt, dass geht nicht, wir haben einen Rechtsanspruch auf 7h und sie sucht Kontakt zum Jugendamt und klärt das mit der I-Kraft.
Wir haben uns in der Zwischenzeit auch weiter informiert und es wurde uns mitgeteilt, dass wenn der Kindergarten es nicht leisten kann, muss uns über das Jugendamt eine ergänzende Betreuung gezahlt werden, damit der Anspruch erfüllt wird.
Das haben wir heute auch dem KiGa mitgeteilt, weshalb wir das Schreiben auch nicht unterzeichnet haben, denn wir sollten hier auf unsere Kosten eine weitere Betreuung suchen.

Vorhin bekomme ich einen Anruf vom KiGa, dass wir die ganze nächste Woche unseren Sohn nicht bringen können, weil sie zu wenig Leute haben und dann gegen das Recht verstoßen würden, weil eine Erzieherin auf 22 Kinder aufpasst, weil eine auf unseren Sohn aufpassen muss.
Ich kann die Kita ja irgendwo verstehen, aber was sollen wir jetzt machen. AG sagt ganz klar, wir haben einen Rechtsanspruch.
Wir haben keine Familie vor Ort die einspringen kann.

Hat jemand Erfahrung?
Wir werden uns am Montag einen Anwalt suchen, aber dass hilft uns für die Woche jetzt auch nicht.

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Ich bin gerade etwas irritiert, was die Damen der Lebenshilfe dir da gesagt hat. Natürlich darf ein Kind, welches sich verhaltensauffällig und gewaltbereit gegenüber anderen Kindern zeigt, ohne I-Kraft vom Kitabesuch ausgeschlossen werden.
Ich bin zwar Lehrerin, aber bei uns gibt es viele Kinder, die ohne I-Kraft (also ihre eigene oder eine Vetretung) nicht am Unterricht teilnehmen dürfen. Wie soll man das denn sonst auch machen? Das Kind hat ja keine I-Kraft, weil es super alleine klarkommt.

Ich kann verstehen, dass die Situation für zwei erwerbstätige Eltern besch... ist und was anderes als massive Arbeitszeitreduzierung was eben nicht immer möglich ist, weil das Problem eures Kindes ja vermutlich auch nicht morgen verschwunden ist, kann ich da auch nicht wirklich empfehlen. Wieso ihr gegen die Kita klagen wollt, erschließt sich mir nicht - kümmert euch lieber schnell um eine I-Kraft und unterschreibt den Wisch, sonst wird euch der Kitaplatz wegen fehlender Mitarbeit ganz gekündigt.

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Das ist ein besonderer Fall. Hier gelten die normalen Regelungen nicht. Dein Kind ist kein Regelkind mehr, dein Kind ist ein I-Kind. Es bedarf besonderer Betreuung. Das kann der Kindergarten nicht leisten. Insofern darf der Kita die Stunden kürzen oder muss eben alternativ den Betreuungsvertrag kündigen. Diesen Passus hast du in jedem Betreuungsvertrag drin. Anwalt hilft da nicht. Der kann zwar ein Schreiben aufsetzen, nur dann kommt die Kündigung des Vertrages mit der Begründung, dass die Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann.

Euer Ansprechpartner ist die Eingliederungshilfe. Die sollen sich beeilen und den Antrag umgehend bearbeiten.

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Danke. Aber ist es denn nicht Aufgabe des Kindergartens hier Kontakt zum Jugendamt etc. zu suchen?
Mit der Eingliederungshilfe habe ich bereits letzte Woche gesprochen und die haben ganz klar gesagt, der Kindergarten darf das nicht.

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lieder ist die Eingliederungshilfe da im Unrecht, les mal die Agb des Kindergartens

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Hier NRW - klingt nach der Notwendigkeit einer Intergrationskraft.

Die müsstest du beantragen, beim Amt. Bei welchem Amt ist mir in eurem Fall nicht zu 100% klar, würde beim Jugendamt anfragen, die vermitteln weiter, falls es andere Zahlstellen gibt.

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Liebe TE,

ich würde beim Jugendamt (verstehe ich so, dass er für die Eingliederungshilfe zuständig ist) mal nachfragen, wie der Bearbeitungsstand eures Antrages auf eine I-Kraft. Und würde da auch mal Dampf machen.

Könntet ihr auf der Schnelle vom Träger eine I-Kraft bekommen? Es ist ja leider allgemeine Problem eine I-Kraft für einen Kindergarten oder für die Schule zu bekommen. Weiß ich leider aus eigener Erfahrung. In seinem letzten Schuljahr fehlte mein Jüngster 15 Tage wegen Fehlen der Schulbegleitung durch eine Erkrankung und Corona. Es gab kein Ersatz wegen Personalmangel. Es war damals der Klassenlehrerin zu verdanken, dass unser Sohn wenigstens 2 Tage die Woche in die Schule kommen konnte. Die zoffte sich sogar mit der Schulleitung. Die wollten eigentlich das er komplett zu Hause bleiben sollte. Den Gedanken von der Schulleitung fand ich schon etwas schizophren. Die Klasse bestand aus 6 Schülern, 1 Klassenlehrerin + 2. Lehrkraft. Und eine Schülerin hatte auch noch eine Schulbegleitung.

Ich kann dich schon verstehen. Wenn man ein Kind hat, was nicht unbedingt zur Norm gehört werden einen schon mal
Steine in den Weg gelegt. Mein Jüngster flog damals auch aus der Kita nach dem ersten Tag. Er ist Autist (wurde aber erst mit 6 Jahren festgestellt). Nun saßen wir da ohne Betreuung. Nach 2 Monaten hatte ich eine Tagesmutter, die ihn stundenweise betreute. Dann Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. Integrationsplatz gesucht in einem Regelkindergarten.
Hatte Glück, damals waren 2 Stück frei. Angemeldet hatte ich ihn. Musste nur auf den Bescheid vom Sozialamt warten.

Ich kann dir nur raten, sucht euch eine Leihoma oder eine Tagesmutter zusätzlich bis eine I-Kraft kommt.

LG Hinzwife

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Hallo, danke. Tagesmutter haben wir auch schon probiert, da ist alles voll.
Bei den integrativen Kita ist er auch angemeldet, nur sind die auch bis zum Beginn des nächstes Kita-Jahres voll und hinzu kommt, dass wir ja einen Platz haben.
Das schizophrene ist ja, er ist nicht krank. Er ist „einfach nur“ hochsensibel und hat lang schlecht gehört bis er endlich seine OP hatte. Auch die Ergotherapeutin meint, er braucht „einfach nur“ Zeit.
Ich ruf morgen noch einmal beim Jugendamt an.
Ich hatte auch gestern ein langes Gespräch mit unserer Bürgermeisterin, sie wird uns aber auf jeden Fall nicht kündigen. Sie fühlt sich aber auch vom Jugendamt allein gelassen.

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Ich kenne mich jetzt mit denn ganzen rechtlichen Dingen nicht aus.

Ich wollte dir nur dalassen, nicht alle Schwierigkeiten auf das schlechte Hören zu schieben. Natürlich ist das eine enorme Beeinträchtigung. Aber nicht alle Kinder mit einem Paukenerguss beißen. Wer hat die Diagnose ´´ hochsensibel ´´ gestellt ?

Habt ein offenes Auge für eventuelle Beeinträchtigungen. Wartet nicht zu lange ab, ob die Auffälligkeiten verschwinden.

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Den Rechtsanspruch habt ihr gegenüber der Kommune nicht gegenüber der Kita.

Also wenn die Kita sagt sie haben die Leute nicht dann ist das so. Was sollen sie denn machen? Schlimmstenfalls springt deswegen noch das Personal ab und dann war es das.

Schön das die Bürgermeisterin nett mit dir quatscht. Das Jugendamt ist aber doch Teil der Kommunalverwaltung. Also ganz ehrlich da den schwarzen Peter weiterzuschieben als hätte sie na nix mit am Hut kann ich nicht nachvollziehen.

Wenn du Klagen willst dann wie gesagt gegen die Kommune.

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Leider hat aber eine Ortsbürgermeisterin keinen Einfluss auf das Jugendamt, dass beim Kreis angesiedelt ist, da es nicht der Dienstherr ist.