Grundsteuerreform und Besitzerwechsel

Hallo, wir haben im Frühjahr 2022 ein Haus gekauft. Der Besitzer rhat wohl zum 1.1.22 die Unterlagen für die grundsteuerreform ausgefüllt. Auf Nachfrage beim Finanzamt wurde uns gesagt, dass der Vorbesitzer den Bemessungsbescheid zugesendet bekommt und wir auch keine Möglichkeit haben, seine angegebenen Daten einzusehen.
Da er aber etwas dement war und auch andere Angaben das Haus betreffend nicht richtig ausgefüllt hat, würden wir gerne einsehen, was wir dann zu zahlen haben.
Es kann doch nicht rechtens sein, dass wir Unterlagen die unser Haus betreffen und vor allem, Dinge die wir zahlen müssen, nicht einsehen können.
Weiß jemand, an welche Stelle ich mich wenden kann?

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Hallo,
ich wüsste selbst gerne was passiert, wenn der Vorbesitzer unseres Hauses das einfach nicht ausfüllt...

Aber juristisch bewegst du dich auf dünnem Eis.
Der Verkäufer eures Hauses war offenbar geschäftsfähig, sonst hätte er das Haus nicht verkaufen dürfen. Wer dement ist, bekommt einen gesetzlichen Betreuer, der dann solche Dinge regelt. Dass du ihn für "etwas dement" hältst ist leider völlig irrelevant.

Den Bescheid könnt ihr anfechten, wenn er kommt.

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Naja, den Bescheid bekomme ich laut Finanzamt ja auch nicht, sondern der Vorbesitzer. Wenn der uns das einfach nicht aushändigt, was dann? Wir müssen es ja zahlen

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Aber irgendwann bekommst du doch auch einen Grundsteuerbescheid.
Den kann man dann anfechten.
Ist halt evtl schwieriger, wenn es nicht der erste Bescheid ist? Keine Ahnung, muss man einen Anwalt fragen.

Ist halt blöd, wenn man ein Haus kauft ohne die zukünftigen Nebenkosten zu kennen (haben wir aber auch gemacht - was wäre die Alternative gewesen?).

Aber ich denke wirklich, man kann halt geren einen Bescheid Einspruch einlegen. Dann wird nochmal geprüft.
Du bist einfach erst dran, wenn du etwas schriftlich bekommst. Vorher ist das nicht dein Bier. Und dass du kein Vertrauen in den Vorbesitzer hast spielt keine Rolle.

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Zwei Ideen möchte ich in den Raum werfen:

Wer war in der Pflicht die Erklärung abzugeben? Zum 1.1. heißt ja nicht am 1.1. Hat jemand unberechtigtes die Erklärung abgegeben und bist Du Deiner Pflicht bisher nicht nachgekommen? Das würde ich mal prüfen.

Was hindert dich daran diese Erklärung jetzt selber einzureichen? Einfach so. Im Zweifel wird sich das FA nun auch bei Dir melden, mit einer besseren Antwort als bisher.

Bearbeitet von Inaktiv
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Er war in der Pflicht. Er war ja Besitzer zum 1.1.22. Das hätte ich das Finanzamt gefragt.
Ich glaube, ich kann kein neue einreichen, da ich kein Aktenzeichen habe und zum 1.1. nicht berechtigt war, da kein Eigentümer

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Dann nehme ich die Idee zurück und empfehle eine Tasse Tee. Was willst Du machen.. es kommt wie es kommt und Überraschungen können auch positiv sein. Lass es auf Dich zukommen.

Meinen Bescheid über die Hauptfeststellung der Grundsteueräquivalenzbeträge habe ich erhalten, nur was soll ich damit? Mehr als die von mir angegebenen Flächen kann ich da auch nicht kontrollieren. Und wenn die Kostenbescheide kommen ist es auch bei mir zu spät.

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Ihr solltet aufgrund des Eigentümerwechsels einen neuen Bescheid bekommen. Den könnt ihr angreifen.

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So einen Bescheid bekommt ihr auf den 1.1.2023. Für das Jahr 2022 ist laut Gesetz noch der bisherige Eigentümer Schuldner der Grundsteuer, auch wenn ihr im Kaufvertrag vermutlich etwas anderes vereinbart habt. Ihr könnt also für 2022 die Angaben nicht ändern, aber für 2023.

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den Bescheid bekommt der, der den Antrag gestellt hat, also der frühere Eigentümer

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Soweit ich weiss, könnt Ihr gegen den Grundsteuermessbescheid (bzw. den Bescheid über den Äquivalenzbetrag) eh keinen Einspruch einlegen, selbst wenn der Euch vorliegen würde. Das kann nur derjenige, gegen den der ergangen ist. Und das seid nunmal nicht Ihr. Im Grundsteuermessbescheid steht auch nicht drin, was Ihr an Grundsteuer zahlen müsst.

Der Grundsteuerbescheid kommt aber erst später (zum 01.01.2025), weil zur Festlegung der Grundsteuer der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird. Und diesen Hebesatz legen die Kommunen fest.
Die Krux ist, das gegen den Grundsteuerbescheid kein Widerspruch möglich ist und deswegen manchmal empfohlen wird, gleich gegen den Grundsteuermessbescheid Widerspruch einzulegen um eventuell eine aufschiebende Wirkung für den Grundsteuerbescheid zu erreichen. Da geht es aber eher um verfassungsrechtliche Bedenken.

Wenn Ihr Zweifel daran habt, dass die Angaben vom Vorbesitzer zu Grundstück- und Wohnflächengrösse korrekt sind, bleibt Euch nix anderes übrig als den Grundsteuerbescheid abzuwarten und ggf. ein Korrekturverfahren anzustreben. Das sollte jederzeit möglich sein, weil sich ja die Nutzung und Fläche einer Immobilie ändern kann.

Abwarten und Tee trinken ist also ein korrekter Rat ;).

Grüsse
BiDi

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Unabhängig von der Reform bekommt aber jeder Eigentümer nach dem Kauf eines Grundstücks einen Bescheid über den Einheitswert, den Messbetrag und die Grundsteuer.

Den ersten Bescheid muss die TE angreifen, denn darin wird der Wert des Hauses und des Grundstücks anhand der bekannten Angaben (hier des Vorbesitzers) festgelegt.

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Da die Gemeinden den Hebesatz noch nicht angepasst haben, könnt ihr gar nicht einsehen, was ihr zu zahlen habt.

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Hallo Affenzahn, frage lieber einen Steuerberater, wenn du richtige Informationen haben willst. In Internetforen liest man wie immer viele Halbwahrheiten.

Unabhängig von der Reform bekommt jeder Eigentümer nach dem Kauf eines Grundstückes drei Bescheide:

1. Fortsetzungsbescheid über den Einheitswert
2. Bescheid über den Grundsteuer Messbetrag
3. Bescheid über die Grundsteuer.

Der erste der drei Bescheide legt den Wert des Hauses und des Grundstücks fest. Bei dir anhand der Angaben vom Vor-Eigentümer.
Wenn du meinst, dass die Angaben darin nicht richtig sind, kannst du gegen diesen Bescheid Einspruch einlegen und ihn begründen.

Wichtig: Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Derjenige, der am 1.1. eines Jahres Eigentümer war, ist das gesamte Jahr Steuerschuldner gegenüber dem Staat. Daran ändert sich nichts, wenn ihr im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart habt, denn mit dem Kaufvertrag könnt ihr keine Gesetze aushebeln.
Ab dem 1.1. des Folgejahres bist du aber für die Grundsteuer zuständig und wirst ab diesem Datum die drei Bescheide erhalten.

Mit der Reform hat das 0,0 zu tun. Das ist die gesetzlich festgelegte Zuständigkeit.
Sobald man während eines Jahres ein Grundstück kauft und laut Kaufvertrag für das angebrochene Jahr die Grundsteuer zu tragen hat, muss man das übernehmen, was der Vor-Eigentümer angebenen hat. Erst im Folgejahr ist eine Korrektur möglich.

Was also richtig ist, ist das ihr derzeit nichts tun könnt, da euch gegenüber kein Bescheid ergangen ist. Ihr werdet aber irgendwann für das Jahr 2023 einen Bescheid erhalten, bzw. die drei oben genannten Bescheide. Gegen diese könnt ihr für 2023 und ff. Jahre Einspruch einlegen. Für 2022 könnt ihr die Grundsteuer nicht ändern.

Ergänzung: Euch entstehen jedoch keine wirklichen Nachteile dadurch. Die neue Berechnungsmethode gilt erst ab 2025. Ihr zahlt für 2022 also nicht mehr, als der Vor-Eigentümer immer bezahlt hat. Bei uns waren das verkraftbare 300 Euro im Jahr. Erst ab 2025 wird es für uns vermutlich deutlich teurer.

Bearbeitet von Inaktiv
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Super, danke für diese gute Antwort. Für dieses Jahr haben wir bereits Grundsteuer gezahlt, aber nicht 3 Bescheide erhalten. Wir haben einen, über die aktuelle Grundsteuer erhalten, das sind ebenfalls 300€.
Es geht mir auch nicht darum, jetzt schon zu wissen, was ich 2025 zahlen muss, sondern ich könnte mir vorstellen, dass der Vorbesitzer larifair irgendwas angegeben hat, weil er wusste, dass es ihn nicht mehr betrifft. Bei der Abgabe darüber, wieviel Fläche hier versiegelt ist (mussten wir angeben wegen Regenwasser), hat er vollkommen falsche Angaben gemacht. Scheinbar irgendwas ausgefüllt, ohne nachzudenken. Und das befürchte ich auch für die Grundsteuer und begreife nicht, wieso ich als Besitzerin das nicht einsehen kann, wenn es mich ja betrifft und ich zahlen soll.
Aber dein Beitrag hat mir sehr geholfen, vielen Dank