Auszahlung des halben Hauswertes bei Trennung?

Hallo,
ich bin seit einiger Zeit von dem Vater meines Kindes getrennt. Uns gehört jedoch noch zusammen ein 1-Familienhaus, was wir zusammen vor 3,5 Jahren gekauft haben. Der Preis betrug für Haus und Grundstück 160.00€. Da unsere Beziehung beendet ist und ich eine neue Wohnung habe, muß das Finanzielle noch geregelt werden. Er will das Haus behalten. Meine Fragen sind nun, was kann ich als Ausgleich verlangen, dafür, daß ich ausgezogen bin und er das Haus behält? Ich frage mich, ob es da sowas wie ne Mietausfallentschädigung, Abfindung o.ä. gibt, die ich verlangen kann? Denn schließlich hab ich ja auch das Kreditrisiko mitgetragen und wir wollten das Haus gemeinsam je zur Hälfte abbezahlen. In unserem Partnerschaftsvertrag haben wir für den Fall der Trennung festgelegt, daß das Haus geschätzt wird und jeder den von ihm eingebrachten Teil möglichst zurückerhält. Meiner Meinung nach ist das aber für mich etwas wenig, wenn ich nur meinen Tilgungsteil und die materialkosten für die Renovierung herausbekomme. Ist es nicht so, daß er mich auszahlen muß? So in etwa die Hälfte des Wertes, den alles zusammen hat. Also, ich will ihm nicht ausnehmen, aber übers Ohr hauen lassen will ich mich von ihm auch nicht. Er macht doch sonst ein Schnäppchen. Wie ist das mit Verzinsung? Wer von Euch kann mir helfen? Welchen Rat habt ihr?
Viele Grüße und schöne ruhige Ostern
Mausibeagle

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Also als sich meine schwiegereltern trennten, mußte mein schwiegervater meiner schwiegermutter die hälfte des hauses ausbezahlen, weil er drin geblieben ist.
er mußte dazu wieder einen neuen kredit aufnehmen.
da du aber von einem partnerschaftsvertrag schreibst( ist das sowas wie eine gütertrennung?) solltest du dich vielleicht doch besser von einem anwalt beraten lassen und ihm den vertrag vorlegen.

aber ansonsten kenne ich das so, dass ihr beide auszieht, und das haus verkauft. oder derjenige der drin bleibt, muß den anderen zur hälfte auszahlen.

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Hallo,

wer steht im Grundbuch?

Ihr habt zusammen kein Haus sondern in erster Linie 160.000 Euro Schulden erstanden.

Es kommt darauf an was ihr an Eigenkapital hattet und inwieweit das Haus bereits abgezahlt ist, über diese Summen können verhandelt werden.

Ansonsten würden Dir ja auch die Hälfte der derzeitigen Schulden gehören bzw. es ist so!

Deshalb sind die meisten Paare ja dann gezwungen das Haus zu verkaufen.

Wegen dieser Angelegenheit geht man unbedingt zum Anwalt.

LG

Kerstin

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Ps. ich les grad ihr ward gar nicht verheiratet.

Vergiss es und sei froh wenn Du die Summen zurück erhälst die ihr vertraglich festgehalten habt.

Im Grundbuch wirst Du nicht mit drin stehen, oder?

LG

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Du bekommst klar die eingezahlten Werte zurück.

Denn , ich nehme mal an, auf dem Haus sind jede Menge Schulden. Wenn du diese mittragen willst bekommst du auch NACH Abzahlung die Hälfte des Hauswertes. Ansonsten würdest du ja von seinen Einzahlungen auf die Grundschulden auch noch Geld haben wollen und das kann ja nicht sein.

Aber sowas ist IMMER mit Anwalt zu klären!

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Wieso soll er die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn ihr noch Schulden habt? Ich finde das ehrlich gesagt unfäir und so gut wie unmöglich...

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Sorry, aber wenn die Finanzierung auf Euch beide lief, kannst doch heilfroh sein, wenn Du da so sauber und glimpflich raus kommst, vorausgesetzt, die Bank spielt da mit, einen Schuldner aus dem Vertrag zu entlassen....
Euch gehört doch das Haus gar nicht und Du möchtest von ihm die Hälfte behahlt haben, die er dann doppelt nochmal an die Bank abzahlen soll?
Davon abgesehen gehst Du doch bei der derzeitigen wirtschalftlichen Lage und speziell dem momentanen Immobilienmarkt nicht davon aus, dass das Haus mit der Zeit an Wert gewinnt, oder?
Das hört sich jetzt nicht so an, als würde ER DICH über den Tisch ziehen wollen....
Außerdem habt Ihr es doch in Eurem Vertrag ganz klar und logisch nachvollziehbar geregelt. Wie kommst Du drauf, dass Dir mehr zusteht als Du reingesteckt hast?

Gruß,

Andrea

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Hallo,

meiner Meinung nach kannst du froh sein, wenn du ohne Schulden aus der Sache raus kommst. Was meinst du denn, was man in 3,5 Jahren abbezahlt hat ??? Bei einem Zugewinnausgleich bei einer Scheidung wird gegeneinander gerechnet wer wieviel mitgebracht hat und was darüber hinausgeht wird als sogenannter Zugewinn geteilt ...

Gruß Tina

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Hallo Du,

also so wie einige das schreiben ist es nicht. Keine Sorge!

Schließlich hattet ihr ja ein gewisses Eigenkapital, als ihr das Haus gekauft habt. Je nachdem was wer mitgebracht hat, wird das jeweils vom geschätzten Wert abgerechnet. Hier muß unbedingt ein Gutachten gemacht werden, bezüglich des derzeitigen Hauswertes. Hiervon werden die Kredite die noch laufen abgezogen. Der Gewinn der über bleibt muß geteilt werden, d.h, dein Ex muß dich auszahlen. Du mußt dich allerdingt aus dem Haus/Grundbuch austragen lassen. Unbedingt!!! Um dies alles zu klären mußt du mit allen Unterlagen zum Anwalt gehen. Anders geht es leider nicht.

Dies gilt natürlich nur, wenn ihr eine Zugewinngemeinschaft hattet. Weiß es so genau, weil genau der Fall gerade in unserer Familie ist.

Ein Anwalt ist unerläßlich!

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Guten Morgen mami98,
wir sind und waren nicht verheiratet, hatten also auch keine Zugewinngemeinschaft. So wie Du es beschreibst, haben wir es auch in unserem Partnerschaftsvertrag festgelegt. Das Gutachten werden wir wohl vom katasteramt erstellen lassen, da mein Ex bereits eins über seinen Kumpel hat erstellen lassen (Ich wußte davon nichts. Er hats mir im Nachhinein nur vorgelegt!). Danach ist das Haus jetzt nach unseren Umbauten und Renovierereien genausoviel wert wie damals der Kaufpreis betrug. Das bedeutet, daß ich lt. Partnerschaftsvertragsberechnung noch nicht mal mein Geld vollständig zurückbekäme. das find ich doch sehr merkwürdig. Wir haben damals den Kredit zusammen unterschrieben, weil er ihn allein nicht bekommen hätte. Daher stehen wir auch beide zu 50% im Grundbuch. Wenn ich jetzt dann noch nicht mal das geld bekäme, was ich da reingesteckt habe, empfinde ich es als unfair. Denn schließlich hab ich jetzt durch meine Mietwohnung und unser Kind die höheren Kosten im Verhältnis zu ihm mit seinem Haus, "was er ohne mich gar nicht hätte". Verstehst Du?

Kannst Du mir sagen, was da in etwa für Kosten für Anwalt, Notar usw. auf mich und uns zukommen?

Viele Grüße
Mausibeagle

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Dass das Haus jetzt nicht mehr wert ist als vor dem Kauf bzw. Euren Umbauten halte ich für gar nicht so unwahrscheinlich.
Der Markt wird nicht besser....
Allerdings weiß ich nicht, wie seriös jetzt das Gutachten seines Kumpels ist. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Du da viel Geld rausbekommst nach so kurzer Laufzeit der Kredite...wenn ich mir unsere Abrechnungen so ansehe....

Gruß,

Andrea

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So wie ihr es vertraglich festgelegt hattet:

Sachverständiger schätzt das Haus.

Hauswert abzüglich Kosten des Sachverständigen abzüglich einer eventuellen restlichen Kreditsumme = der Betrag, den er an Dich zahlen muss.

Wenn er es anders haben will, dann musst Du Dich anwaltlich vertreten lassen. Warme Worte von uns helfen hier nicht weiter.

Gruß

Manavgat

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"Hauswert abzüglich Kosten des Sachverständigen abzüglich einer eventuellen restlichen Kreditsumme = der Betrag, den er an Dich zahlen muss. "

Du hast geteilt durch 2 vergessen, denn die eine Hälfte des Hauses gehört ja dem Ex !

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stimmt!

ich D..p..

Danke und Gruß

Manavgat