Kopflaus - Junge geht trotzdem zur Schule. Wie reagieren?

Hallo an Alle,

der beste Freund (2. Klasse) meines Sohnes (1. Klasse) geht trotz Kopflausbefalles in die Schule.

Wir wissen, dass er Kopfläuse hat, weil er am Samstag eigentlich bei uns schlafen sollte und uns die Eltern anriefen, dass sie da gerade entdeckt hatten, dass er Läuse hat.

Wir sind über den Kontakt der Kinder auch den Eltern näher gekommen und haben uns angefreundet - noch nicht sehr lange, ungefähr seit Mai 2008.

Wie würdet Ihr reagieren? Eigentlich darf man ein Kind mit Kopfläusen nicht in die Schule schicken.

Grüße
Nusch

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Meine ehrliche Meinung: Das Verhalten ist unverantwortlich, sogar rechtlich nicht in Ordnung, da Eltern unterschreiben müssen dass sie ihr Kind bei Lausbefall zu Hause lassen müssen. Es ist unverantwortlich, weil sie die Ansteckung anderer Kinder bewusst in Kauf nehmen. Möchtest du dass sich dein Kind ansteckt? Wäre ich die Mutter eines Mitschülers oder ein an der Schule unterrichtender Lehrer, wäre ich auf 180, wenn ich das mitbekommen würde.
Ich würde der Schule Bescheid geben, damit sie sich mit den Eltern in Kontakt setzen, bevor sich andere Kinder anstecken. Evtl. kann das ja so gemacht werden, dass du nicht in Verdacht gerätst, dass du etwas "verraten" hast. Das alles natürlich nur, wenn du mit den Eltern geredet und ihnen deutlich gemacht hast, was ihr Verhalten für die Mitschüler und deren Eltern bedeutet, und sie ihr Kind dennoch in die Schule schicken.
Für den Egoismus eines Elternpaares müssen andere Kinder und ihre Eltern bezahlen - unbegreiflich!
K.

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Hallo

Leider ist es kein Grund mehr das Kind trotz Kopfläuse zu Hause zu behalten. :-(

Wenn z.B. heute festgestellt wird dass das Kind Läuse hat kann ein Mittel dagegen verwendet werden und das Kind darf am nächsten Tag wieder zur Schule oder in den Kiga.
Hatte er also Samstag Läuse ist es völlig legitim dass er gestern wieder zur Schule durfte.
Wird dir jeder Arzt sagen.

Die Läuse werden durch einmaliges behandeln erstickt und die Nissen müssen regelmäßig rausgekämmt werden.
Nach ca. 1 Woche muss der Kopf nochmal mit dem Mittel behandelt werden.

LG Kerstin

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Hallo Kerstin,

wo wird das so gehandhabt?

Lausbefall ist meldepflichtig und die Kinder dürfen erst mit einer Bescheinigung des Arztes, dass sie Lausfrei sind, wieder in die Schule

Gruß

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Hallo

Bei uns wird es so gehandhabt. Komme aus NRW.

In unserem Kiga wird lediglich ein Schreiben von den Eltern ausgefüllt wenn das Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten, auch bei Läusen.

Nur bei mehrfach wiederholten Fällen wird das Amt informiert und die Eltern müssen ein Attest vom Arzt vorlegen.

Und in der Schule wird ein Attest benötigt welches dir der Arzt aber direkt an dem Tag X ausstellt da das Mittel die Viecher bei richtiger Anwendung sofort abtötet und das Kind am nächsten Tag in die Schule darf.

Deswegen gehen die wenigsten Eltern bei Lausbefall zum Arzt.
Heute morgen festgestellt, Kind zuhause gelassen, Mittel aus der Apo geholt, angewendet und Kind morgen wieder in die Schule.

That´s life.

LG Kerstin

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Hallo,

warum sollte man nicht in die Schule dürfen?
Sobald das Kind behandelt ist, ab in die Schule.

lg
Anja

4

Infektionsschutzgesetz

Laut Infektionsschutzgesetz dürfen befallene Personen weder die Gemeinschaftseinrichtung betreten, noch an ihren Veranstaltungen teilnehmen und zwar solange, bis nach ärztlichem Urteil keine Gefahr mehr für eine Weiterverbreitung besteht. Der § 34 IfSG sieht für die Prüfung auf Kopflausbefall aber keine medizinischen Sachkenntnisse als Voraussetzung vor. Die Eltern stellen selbst den Befall fest und führen die Behandlung durch, da die erhältlichen Anwendungsmittel als hinreichend wirksam gelten und damit keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist. Lediglich für die Wiederzulassung ist ein ärztliches Attest erforderlich (§34 Abs.1 IfSG). Mit § 34 Abs.7 sieht das Gesetz aber auch eine Ausnahmeregelung vor, derzufolge die Erziehungsberechtigten selbst eine Bestätigung über die einwandfrei durchgeführte Behandlung geben dürfen. Die Zulassung der Vertretbarkeit dieser Ausnahmeregelung erteilt das Gesundheitsamt und empfiehlt sie den Einrichtungsleitungen.

In der Praxis wird daher oft nur bei anhaltendem Läusebefall ein ärztliches Attest gefordert.

Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Kopflausbefall am Tag der Entdeckung oder spätestens am nächsten Morgen behandelt wird. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt einen weiteren Aufenthalt in der Schule für den Tag, an dem der Befall festgestellt wurde, wenn das Kind nicht anderweitig betreut werden kann. Dabei müssen aber enge Kontakte zu anderen Kindern unbedingt vermieden werden.

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Hallo!

Warum sollte der Junge nicht in die Schule gehen? Nach einmaligem Behandeln durch das Mittel, kann man am nächsten Tag wieder zur Schule. Meine Tochter hatte sich einmal bei einer Freundin durch gemeinsames Bürstenbenutzen im Schwimmbad angesteckt. Man bekommt dann vom Arzt ein Mittel und danach sind alle Läuse abgetötet. Es hatte sich auch niemand aus unserer Familie bei ihr angesteckt, trotz kuscheln usw.

Seid doch froh, dass die Eltern euch Bescheid gesagt haben, so dass ihr auf evtl. Läusebefall achten könnt. Bei meiner Tochter hatten Bekannte der Eltern von besagter Freundin nicht bescheid gasagt, dass ihre Kids die Läuse haben und so hat sie ungewollt noch einige Kinder angesteckt.

Das kommt halt ab und zu mal vor und hat nichts mit Reinlichkeit zu tun (unsere Tochter ist eine ganz penible!). Also keinen Stress. Ihr solltet euch lieber fragen, ob nicht eine höhere Ansteckungsgefahr bei denen besteht, die den Befall noch nicht bemerkt oder ihn verschwiegen haben.

Liebe Grüße
Tanja

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Bei uns ist es so, dass die Kinder erst wieder in die Schule dürfen, wenn alles abgetötet ist und auch keine Nissen mehr auf dem Kopf sind. Der Arzt muss das bescheinigen. Meine Große war deswegen mal über eine Woche daheim, weil die Viecher gegen alle Mittel resistent waren.*grrr*
Und wir mussten zum Doc und der hat dann die Lausfreiheit;-) bestätigt.

lg Bienchen

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Bei uns ist es so, dass im Kindergarten und in der Schule ein Attest vorgelegt werden muss, dass die Kinder wieder "läusefrei" sind.

Das halte ich auch für sinnvoll, denn es muss nur EINE Mutter schludrig mit der Behandlung umgehen, dann sind die Läuse wieder in die Schule/Kiga eingeschleppt.

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Guten Morgen,

vielen Dank für Eure Antworten.

Unsere Schule hatte letzten Freitag allen Kindern einen Zettel mitgegeben, dass die Läuse umgehen und dass man erst nach ärztlich bestätigter Lausfreiheit wieder in die Schule kommen kann, sollte man von der Laus befallen sein.

Da ich es noch vom Kindergarten kannte, dass die Kinder ca. 8 Tage nicht kommen konnten, war mir nicht bewusst, dass nach einmaliger Anwendung eines Mittels dies schon möglich ist.

Puh, da bin ich ja froh, dass ich nur schlecht informiert war.

LG
Nusch

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Hallo!

Alles andere hätte mich ehrlich gesagt auch gewundert.

Es ist nämlich laut Infetionsschutzgesetz (wie oben gepostet) gar nicht anders erlaubt.

LG

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wenn der Junge mit den richtigen Präparet behandelt worden ist darf/muß er in die Schule, es spricht nichts dagegen.

Früher mußte man mit Läusen zu Hause bleiben, aber doch heute nicht mehr mit den tollen neunen Shampoos.