SPZ???

Kann das SPZ eigentlich auch einen Antrag auf Sonderpädagogisches Gutachten stellen wenn die Eltern damit einverstanden sind??? kennt sich damit jemand aus ???
Über eine Antwort würde mich freuen.

LG

1

Ich kann nur für NRW sprechen und selbst da werden viele Dinge von den Schulämtern unterschiedlich gehandhabt.
Die Antwort ist nein.
Einen Antrag kann formal entweder die Schule und / oder die Eltern stellen. Wenn die Eltern den Antrag stellen möchten, wenden sie sich hierzu an die Schule. Die Schule muss immer einen Bericht zur Antragstellung schreiben, egal wer den Antrag stellen möchte.
Das SPZ kann die Eltern in ihrem Anliegen unterstützen, indem in der Beurteilung der Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs befürwortet wird. Es kann eine begründete Empfehlung abgeben, welche im Gutachten i.d.R. Berücksichtigung findet.

3

So sehe ich es auch.

Ich würde mich aber mal zum Thema Therapien beraten lassen, ggf nach dem SGB VIII, Paragraph 35a.

6

Therapien bekommt er schon genug da brauche mich nicht mehr erkundigen

weitere Kommentare laden
2

Das Bundes Land wäre wichtig. Grundsätzlich würde ich sagen : Nein!
Die Antragerstellung erfolgt über die Klassenlehrerin/ Schulleitung mit dem Einverständnis der Eltern!
Berichte aus dem SPZ die den Förderbedarf aus psychologischer/ medizinischer Sicht untermauern ( Teilleistungsstörungen, Testergebnisse….), können immer gerne mit eingereicht werden und die Gutachter unterstützen.
Vg

4

Baden Württemberg.
Hab mich schon mit dem Schulamt das für uns zuständig ist eine Mail geschrieben.
Telefonisch waren sie leider nicht erreichbar.

5

Nein, das macht ein SPZ nicht. Grüße von einer Sonderschullehrerin aus BW

7

Also das Schulamt hat mir telefonisch mitgeteilt dass das die Kooperationslehrerin macht und mich um nichts kümmern muss