Schule abbrechen

Hallo meine Tochter ist 16 Jahre alt und geht in die 9. Klasse Gymnasium.Sie musste in der Realschule eine Klasse wiederholen, da sie aufgrund von Unterforderung die Schule verweigert hat. Sie wurde daraufhin auf einen hohen IQ und Hochbegabung getestet, beides trifft zu. Sie sollte eine Klasse überspringen, die Schule macht nicht mit. Nun möchte sie die Schule verlassen und einen externen Quali machen. Danach macht sie per Onlinestudium das Abitur. Wer kennt sich damit aus, das Kind von der Schule abzumelden?

Danke

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Wendet euch an eurer Regierungspräsidium da kann man Schulführungsgespräche führen und weiß genau was Sache ist.

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Das kommt auf das Bundesland an. Wieviel Schulbesuchsjahre sind bei euch denn Pflicht und ggf. wieviel Berufsschuljahre schließen sich an?
Wenn sie das nach 10 Jahren schon alles absolviert hat, kann euch niemand mehr was. Dann darf sie (auf eure Kosten) machen, was sie will.
Ansonsten ist es praktisch unmöglich. Ihr könnt euer schulpflichtiges Kind in Deutschland nicht von der Schule abmelden. Euer Kind müsste von der Schulpflicht befreit werden. Ansprechpartner sind hier Schulaufsichtsbehörden, Kinder- und Jugendpsychiater und Jugendamt. Macht euch auf einen sehr, sehr langen Kampf bereit.
Die zugelassenen Webschulen sind dazu noch vollkommen überlaufen. Also dein Kind müsste dann ja an so einer Schule unterkommen.

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Bei uns in Bayern ist vollzeitschulpflicht 9 Jahre danach 3 Jahre Berufsschule. Onlineabitur hat sie schon angemeldet. Eine Lehre zu beginnen geht erst im September.

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Die Schulpflicht endet mit dem 18 Lebensjahr, in der Regel schließt sich an die normale Schule, die mit Klasse 10 im 16. Lebensjahr endet, eine Berufsschule oder Ausbildung an. Wiederholt ein Schüler mehrfach und befindet sich mit erreichen des 18. Lebensjahres noch in der 9. Klasse #schock, geht er ohne Abschluss ab, außer er versucht freiwillig einen Abschluss zu erreichen. Er muss dann keine Schule mehr besuchen, auch muss ihn keine öffentliche Schule mehr annehmen.

Deine Tochter vorzeitig auszuschulen, ist meiner Meinung nach ohne Sondergenehmigung der Bezirksregierung, nicht möglich. Sie muss mindestens 1Tag in der Woche eine Berufsschule besuchen, ansonsten drohen Bußgelder bis hin zum Arrest.

Bearbeitet von Schnittchenfrau
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Ich sehe das schon ein paar Probleme, weil Deine Tochter zumindest teilzeitschulpflichtig ist. Wenn sie jetzt abbricht, wird sie also in irgendeine schulische Massnahme gesteckt werden, sofern sie nicht sehr zeitnah eine Ausbildung mit Berufsschulpflicht beginnt. Das wird aber schwierig, weil sie momentan ja gar keinen Abschluss hat. Selbst wenn sie es schafft, binnen weniger Wochen per externer Quali einen Abschluss zu ergattern muss sie einen Ausbildungsplatz finden (will sie das überhaupt?) auf dem sie vor September durchstarten kann.
Ich würde mich mit der Schulbehörde in Verbindung setzen, vielleicht können aufgrund der speziellen Situation Deiner Tochter Sonderregelungen getroffen werden.

Grüsse
BiDi

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Liebe Lucinda,

erkundigt euch bitte ganz genau, bevor Eure Tochter die Schule abbricht. Ich gehe davon aus, dass Ihr in Deutschland lebt. Hier gibt es eine Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Wenn es keine Regelschule mehr ist, müssen Jugendliche eine Berufsschule besuchen.

Es gibt mit Sicherheit auch hier Ausnahmeregelungen aber da solltet Ihr Euch einfach mal mit dem Schulpsychologischen Dienst des zuständigen Jugendamtes unterhalten.

Außerdem finde ich es grade als Mutter ganz wichtig, dass Kinder in diesem Alter andere Jugendliche um sich herum haben. Warum wechselt sie nicht das Gymnasium? Erkundigt Euch doch auch mal welche Schulen in Eurer Umgebung gut mit dem Thema Hochbegabung klar kommen, ist an Gymnasien ja nicht ganz so selten.

Liebe Grüße
Grizzy

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Wo habt ihr denn die Hochbegabung feststellen lassen? Wendet euch doch noch einmal an diese Stelle und holt euch einen Rat zum weiteren Vorgehen. Meistens haben viele Familien ähnliche Probleme und sicher können Sie euch daher gut beraten oder Kontakte zu entsprechenden Stellen herstellen. Ich kann mir vorstellen, dass das nicht nur eine „rechtliche“ Herausforderung ist, da eine Hochbegabung auch andere komplexe Herausforderungen mit sich bringt, wie ich aus deiner Frage entnehme.

Alles Gute für euch

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Noch ein kurzer Nachtrag. Ich meine man findet bei der Gesellschaft für Hochbegabte Kinder auch Beratung.