Schadenersatz Klage erheben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter hatte im Winter einen Skiunfall mit Fremdbeteiligung, das Schienbein war zweimal gebrochen. OP war nicht nötig, aber 7 Wochen Gips, anschliessend Physio etc.pp. Spätfolgen glücklicherweise nicht zu befürchten, muss aber noch 1-2x im KH kontrolliert werden.
Viel Betreuung am Anfang, viel Fahrerei usw.

Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen, der Gegner ist bekannt.
Sich aussergerichtlich auf Schadenersatz/Schmerzensgeld zu einigen, ist fehlgeschlagen.

Es gab einen Strafantrag wegen (schwerer) Körperverletzung gegen den anderen Skifahrer, der gegen Zahlung einer Strafe und mit Probezeit von 2 Jahren vorläufig eingestellt ist.

Nun müssen wir entscheiden, ob wir das zivilrechtl. Schadenersatz/Schmerzensgeld einklagen wollen. Unser Anwalt räumt ganz gute Chance ein. Auch im Abschlussbericht der Polizei steht, dass der andere hätte stehen bleiben müssen, bevor ein in die Piste einbiegt.

Aber nun, klagen bedeutet auch, dass unsere 12-jährige Tochter
- vor Gericht aussagen muss
- ggf. von einem medizinischen Sacherständigen untersucht wird
- es einen Ortstermin an der Unfallstelle geben wird


Ich bin so unsicher, was wir tun sollen. Einerseits will ich mich natürlich für die Tochter stark machen, andererseits habe ich bammel vor dem Gerichtstermin und wie das für sie ist.
Es geht um einen nicht unerheblichen Betrag, müssen wir das nicht versuchen?
Wir haben eine RS-Versicherung, die zahlen würde. Offenbar gehen wir da kein finanzielles Risiko ein.

Aber ich bin so gar kein streitbarer Mensch. Auch das treibt mich um. Man muss sicher nicht um jeden "pups" streiten. Aber, hmmm, wenn nunmal der andere die Schuld trägt, muss man es dann nicht wenigstens versuchen???


Wäre über Impulse dankbar, wie würdet ihr vorgehen?

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Hallo,
ich bin selbst Richterin am Landgericht und verhandle oft Schadensersatzklagen aus Unfällen. Also so wie es klingt, solltet ihr das auf jeden Fall machen. Vor allem auch weil deine Tochter noch so jung ist und es ja noch nicht absehbar ist, ob sie vielleicht, bedingt durch das nicht abgeschlossene Wachstum, noch weiter Schäden davon trägt. Sowas kann man in einem solchen Verfahren feststellen lassen. Und wenn sie dann in 5 Jahren oder später nochmal Physiotherapie oder so machen muss, dann muss das der Unfallgegner bezahlen, bzw. dessen Haftpflicht.

Darüber hinaus ist es so, dass ihr und auch deine Tochter bis auf das medizinische SV Gutachten ( was im Prinzip ein normaler Arzttermin ist) nicht persönlich unbedingt am Verfahren teilnehmen müsst. Zum Beispiel beim
Ortstermin kann einfach eurer Anwalt mitgehen, eure Tochter muss da nicht mit. Ihr als Erziehungsberechtigte vertretet sie und lasst euch wiederum von einem Anwalt vertreten. Wo ihr dabei sein wollt, seid ihr dabei, wenn nicht, dann nicht. So ist es auch mit den Gerichtsverhandlungen. Es kann da natürlich sein, dass dort mal angeordnet wird, dass eure Tochter erscheinen muss, um von dem Unfall zu erzählen, wenn das Gericht dies für notwendig erachtet. Die meisten Richter sind aber sehr erfahren und können sich auch gut auf Kinder einstellen. Ich hatte auch schon einen Jungen unter 10, wo es um einen Autounfall ging und wir haben uns einfach ein bisschen darüber unterhalten. Ich fand er hat es super gemacht. Ihr wärt ja auch dabei dann. Also nur Mut!

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Vielen Dank für die schnelle Antwort "vom Fach"!

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Ich würde es machen - einfach weil man ja gar nicht weiss ob es ggfls später Folgeschäden gibt -- was man nicht hofft,aber da steckt ja keiner drin.

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Ganz ehrlich gesagt würde ich nicht klagen. Also wenn es der Tochter jetzt soweit gut geht und keine Spätfolgen im Raum stehen. Juristen mögen das anders sehen, es ist schließlich ihr täglich Brot. Vielleicht auch noch wichtig: Weißt du, ob der Gegner entsprechend versichertt ist? Wenn ja zahlt seine Versicherung natürlich eine außergerichtliche Einigung "unter euch" nicht, aber bei Gerichtsentscheid schon. Wenn nicht versichert müßt ihr damit rechnen, theoretisch Recht zu bekommen aber praktisch gar nix. Falls der Prozeßgegner zahlungunfähig ist habt ihr Pech, zahlt die Gerichtskosten alleine (oder eure Rechtsschutz, das weiß ich nicht) - einem nacktem Mann kannst du keinen Cent aus der Tasche ziehen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Sachen.
Was meint denn dein Tochter dazu? Ich würde sie in die Entscheidung einbeziehen. Alles Gute euch!

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Sehe ich auch so, oft ist es so, trotz Titel, keine Mittel. Der Versuch ist es aber Wert, da ja ein Schuldspruch vorliegt, was mich an sich schon wundert, denn Skifahrer und Radfahrer genießen normalerweise Idiotenfreiheiten ... aber egal!

War das, oder wohnt ihr in Deuschland oder Österreich?

Die Summen, die dann wirklich fließen, sind jedoch lächerlich. Was sagt denn Eure Krankenkasse, in der Regel ist es so, das die dann auch versuchen, die Behandlungskosten bei Fremverschulden vom Verursacher zu bekommen.

Die Frage ist auch, ob er eine PHV hat, die das abdeckt, was viele nicht wissen, oft braucht man nämlich auch noch eine Sporthaftpflicht, z.B. beim Bootscharter ...

Mach Dir keine zu großen Hoffnung ...

Bearbeitet von Schnittchenfrau
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Wir wohnen in D, passiert ist es in Österreich, der "Gegner" kommt dann nochmal aus einem anderen Land.

Hat aber - wie wir auch - einen Anwalt in AT, alles andere macht auch keinen Sinn, weil natürlich österr. Recht gilt.

Ob und wie der andere versichert ist, dass weiss ich nicht. Aber im Polizeiprotokoll ist ein Nettoeinkommen angegeben, mittellos scheint er jedenfalls nicht zu sein.

Und inzwischen hat auch unsere KV Interesse daran, sich da evtl. die Behandlungskosten wieder zu holen. Das würde den Schaden dann nochmal erhöhen.


Der Spruch des Polizisten war übrigens: "Wer hier ohne Hapftpflicht zum Skifahren kommt, ist selbst schuld". Der macht den ganzen Tag nix anderes, als auf Pisten Unfälle aufzunehmen....

Örgs. Demnächst wollen wir Radfahren gehen im Urlaub.



Und ja, mit der Tochter sprechen wir natürlich auch. Die fände das alles natürlich spannend. Aber kann es nunmal auch nicht wirklich beurteilen, ob ihr das am Ende zu schaffen machen wird je nach Ausgang.


Aber nochmal danke für eure Meinungen, das hilft mir schon weiter!

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Hallo

Klagen und darauf achten das Folgen des Unfalles auch später noch geltend gemacht werden können.

Aber mit der großen Summe darfst du jetzt nicht rechnen. Bei einem Waden und Schienbeinbruch mit Op und 11 Tagen Klinik gibt es z. B ein Urteil das der Verursacher 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen musste.

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Das wäre - für die Tochter - aber schon ein großer Betrag. Finde ich ...

Aber eben, Recht haben, Recht kriegen, alles eben nicht so schwarz und weiss. Leider.

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Das wäre es bei euch eher nicht. Der Kläger wurde 2 mal operiert und lag 10 Tage in der Klinik und hatte Waden und Schienbein gebrochen.

Es gibt ein Urteil da gab es für einfache Unterschenkelfraktur mit Arbeitsunfähigkeit 1.000 Euro.

Bei euch ist halt wichtig das folgeschäden die auch später auftreten nicht mit dem Geld abgegolten sind.

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Aufgrund möglicher Spätfolgen würde ich klagen.
Mir ist unklar, was du deinem Kind vorlebst. Welche Traumata soll das Kind davontragen, wenn du ihm zeigst, wie der juristische Weg aussieht? Deine Tochter soll doch mündig werden. Ängste vor Gerichte, Polizei, Ärzten usw. würde ich nie schüren wollen.
Ich würde zeigen, dass das Leben nicht planbar ist, aber man sich zu helfen weiß.