seltener Name - Standesamt vorab fragen?

Hallo,

Ich hab mal ne andere Frage an euch.
Unser Sohn soll ein etwas ungewöhnlicher Name bekommen (möcht ich hier nicht nennen). wir sind uns nicht sicher,ob das Standesamt diesen so einfach akzeptieren wird.

Wir wissen aber,dass wir von der Gesellschaft für deutsche Sprache auf jeden Fall die Vornamenbestätigung bekommen würden.

Wir sind nun am überlegen,ob wir vorab beim Standesamt nachfragen,ob sie den Namen akzeptieren. Würdest ihr das tun? Geben die überhaupt Auskunft?
Welches Standesamt ist denn dafür zuständig? Ort der Klinik?

Und weiß jemand,ob man schon vor der Geburt die Bescheinigung beantragen kann? bzw wie lange dauert dieser Antrag denn?

Ich will einfach nicht,dass unser Kind erstmal Namenlos ist.

Danke und Grüße

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Du machst mich echt neugierig auf den Namen

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Dann holt euch doch das Gutachten und legt es einfach der Anmeldung bei und fertig, wo ist das Problem?

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Weil ich nicht weiß,ob das schon vor Geburt des Kinder geht.

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Klar! Das kostet nur was. Du kannst dir 100 Gutachten holen, wenn du die bezahlst und musst hinterher nicht 100 Kinder bekommen! Versprochen!

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Hallo,

ich weis das meine Tante vor 8 Jahren in der Schwangerschaft gezielt nach Nachweise für einen außergewöhnlichen Namen gesucht hat! Sie hat vorher vom Standesamt erfahren, dass sie diesen ohne Nachweis zur Existenz ( oder Ähnlich) nicht akzeptieren...
Also, denke ich das Du sehr wohl vorher Auskunft bekommst und sicher auch schon die Bescheinigung beantragen kannst!

Viel Glück!

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Hier mal meine Geschichte:

Ich wollte meinem Kind einen indischen dritten Vornamen geben, bei dem ich mir nicht sicher war, ob er durchgeht. Daher habe ich am Standesamt vorher angerufen. Die sagten mir, ich bräuchte eine Bestätigung des indischen Konsulats, dass der Name eindeutig männlich ist. Ich hab dann also beim Konsulat angerufen und die nette Frau sagte mir, dass das leider ein reiner Mädchenname sei. Blöd, weil ich ja einen Jungen erwartete *g*

Ich habe dann wegen Komplikationen bei der Geburt in einer anderen Stadt entbinden müssen. Im Krankenhaus haben wir den dritten Vornamen dann einfach auf gut Glück mit eingetragen... und was soll ich sagen? Sie haben ihn einfach durchgewunken und nun hat mein Sohn einen indischen Mädchennamen als dritten Vornamen ;-)

Prinzipiell kann ich dir sagen, dass du bei Klage fast immer schon in der ersten Instanz recht bekommst. Solange dein Name nicht beleidigend ist oder politisch problematisch. Ist er geschlechtlich uneindeutig, wird wahrscheinlich verlangt, dass du einen eindeutigen zweiten Namen vergibst. Aber selbst das ist ganz vom Standesamt und dem jeweiligen Sachbearbeiter abhängig. Ich habe schon von einem Fall gehört, da hat ein Standesbeamte "Kai" abgelehnt, weil's angeblich kein Name sei. So eine Klange gewinnt man natürlich spielerisch. Was du jedenfalls nicht machen darfst, ist, etwas anderes eintragen in der Angst, dein Wunschname käme nicht durch. Da ist die Toleranzfrist für Änderungen sehr klein.

LG, Sub

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Also frage ich einfach beim Standesamt nach? Also in der Stadt in der das Krankenhaus ist?Sorry,kenn mich da nicht aus ;-)

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Ja, das standesamt des ortes wo das kind geboren wird ist zuständig für die geburtsurkunde.

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Ich würde mir die Bestätigung einfach schon vor der Geburt besorgen und evtl. sogar schon einmal mit dem zuständigen Standesamt reden.

Freunde von mir mussten das beim Namen ihrer zweiten Tochter auch machen. Madita kannte man beim Standesamt nicht als Vornamen (ist ja auch sooooo selten *Ironie*).

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Hallo,

ein Anruf beim Standesamt der Ortes wo dein kleiner Mann geboren wird reicht aus um zu erfahren ob er zugelassen ist oder nicht.

Ich habe auch im Vorfeld eine Anfrage beim Amt für Namenskunde in Leipzig gestellt. Ob der Name einen Begleitnamen braucht wegen der Eindeutigkeit des Geschlechts und was es für Möglichkeiten der Aussprache gibt.

War alles ziemlich einfach. Email geschrieben und nächsten Tag kam die Antwort. Alles gut wir haben einen eindeutigen Jungennamen gewählt.

Gruß schuggi

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Meine Tochter wurde im März 2012 geboren und hat auch einen eher ungewöhnlichen Namen.

Also bin ich schon in der Schwangerschaft hingegangen und hab das Standesamt meiner Stadt angerufen und gefragt ob der Name so in Ordnung geht. Denn wenn ein Standesamt den Namen zulässt dann bekommt man ihn überall zugelassen.

Wir mussten zwar einen zweiten Namen dazu nehmen da der Name im 15. Jahrhundert als Jungenname galt und erst im 17. Jahrhundert das erste mal als Mädchenname aufgeführt wurde.

Nun heißt unsere Maus Wolke Alessandra.

LG Sonja